Masterstudium & Zusatzausbildung

  • Hallo,

    ich hab vor einen Jahr meinen Master fertig gemacht und habe jetzt das erste mal eine Steuererklärung gemacht. Eigentlich, weil mein Arbeitskollege mir dazu geraten hatte, da ich jeden Tag pro Strecke 30km fahre.. Das ganze hab ich jetzt für 2016 ausgefüllt und weggeschickt.

    Nun zum eigentlichen Thema:

    Ich hab 2014-2016 im Master studiert.
    Davor 2009-2013 im Bachelor (4 Semester mit Studiengebüren noch). Fürs Erststudium scheint sich ja keine Steuererklärung zu holen (hab ich so auf mehreren Seiten gelesen). Aber beim 2 Studium scheint es ja anders zu sein.

    Ich hab während meines Masters noch eine Zusatzausbildung (1200€ Ausbildungskosten + ?? Hotel, Bahn etc. zur Ausbildungsstätte) abgeschlossen (2015), die über 1 Jahr ging.

    Studiengebüren gab es im Master schon keine mehr, jedoch Semestergebüren (Fahrschein & Gebüren) von glaub 65€ pro Semester.

    Ich hab während des Studiums nicht gearbeitet. Hab im Studentenwohnheim gewohnt und im letzten Jahr dann in einer eigenen Wohnung. Ich hab Bafög & Kindergeld erhalten.
    Fahrkosten hatte ich keine, lag alles gut zu Fuss erreichbar.

    Lohnt sich da für mein Masterstudium eine Steuererklärung zu machen? Wie gesagt, ich war nicht arbeiten, hatte keine Einkünfte neben dem Bafög/Kindergeld.
    Und wenn ja: für welches Jahr? 2014? 2015?

    Ich hab davon ja wirklich keine Ahnung.. aber hoffe ihr könnt mir helfen :)

    lg Linda

  • Grundsätzlich ist es so, dass wenn man keine Lohnsteuer bezahlt hat, auch keine Erstattung möglich ist.
    Allerdings gibt es eine Ausnahme. Bei Studenten werden bisweilen negative Einnahmen anerkannt.

    Ich gebe Ihnen ein paar Stichworte mit auf den Weg: Erstausbildung, Zweitausbildung, Sonderausgaben, Fortbildungskosten(Werbungskosten) Verlust Vortrag. Was finden Sie in der SteuerSparerklärung dazu, schauen Sie mal im Steuerkompass nach.

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