Student Änderung Erst/Zweitwohnsitz trotzdem doppelte Haushaltsführung?

  • Guten Tag,

    ich habe folgende, zugegeben etwas spezielle Frage: Momentan wohne ich bei meinen Eltern irgendwo in Hessen und werde in Kürze für ein Master Studium nach Ausgburg ziehen.

    In Augsburg gibt es eine Zweiwohnsitzsteuer in Höhe von 10%. Diese würde ich naturgemäß gerne umgehen, trotzdem würde ich gerne die doppelte Haushaltsführung "machen", um meine Werbungskosten absetzen zu können. Hierzu müsste ich mich mit meinen Eltern zusammensetzen, um die Voraussetzungen dafür zu erfüllen (z. B.) durch monatliche Zahlung eines Betrags X für mein "Kinderzimmer". In meinem Heimatort würde keine Zweitwohnsitzsteuer anfallen. Ist es nun möglich, meinen Erstwohnsitz nach Augsburg (Ort des Studiums) zu verlegen, meinen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern zu beantragen und trotzdem doppelte Haushaltsführung zu führen? Somit hätte ich die Zweitwohnsitzsteuer umgangen, könnte jedoch trotzdem meine Kosten absetzen.

    Ist dies rechtlich machbar und praktisch umsetzbar?

    Vielen Dank im voraus
    Carmaster

  • Bevor Sie weitere Überlegungen anstellen, müssen Sie wissen, dass die Wohnung bei den Eltern einen eigenen Hausstand darzustellen hat. Ein "Kinderzimmer" reicht nicht.

    Zum Thema Hausstand:

    Es muss eine für den Steuerpflichtigen nach seinen Lebensbedürfnissen eingerichtete komplette Wohnung (!) sein, z.B mit eigenem Herd, die er als Eigentümer, Mieter oder Untermieter nutzen kann, in der er einen eigenständigen Haushalt führt und die den Lebensmittelpunkt darstellt.

    Nicht ausreichend ist es, wenn die Wohnung nur gelegentlich zu Besuchszwecken oder für Urlaubsaufenthalte dient.

    Staufer

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