Habe ich 2014 zu viele Steuern bezahlt?

  • Hallo,

    ich habe als Werkstudent zwischen Nov 2013 - September 2014 gearbeitet.

    2013 habe ich 1562 Euro Brutto verdient und merkwürdiger Weise 6 Euro Lohnsteuer (inkl. KSt.) bezahlt - keine sonstigen Einnahmen 2013.

    2014 habe ich im selben Anstellungsverhältnis 8611,57 Euro Brutto verdient und 125,22 Euro Lohnsteuer (inkl. KSt.) entrichtet.
    Von Oktober - Dezember 2014 habe ich in einem Minijob noch 1025 Euro verdient. Also habe ich 2014 9636,57 Euro verdient.

    Der damalige Grundfreibetrag lag bei 8354 €, + 1000 Euro Werbungskosten = 9354 Euro, die Sonderpauschale und Vorsorgepauschale für dieses Jahr sind mir allerdings nicht bekannt.

    Kann ich nach den Bestimmungen von 2014 die 125,22 Euro komplett oder teilweise zurückerstatten?

    Freue mich über Ratschläge und Meinungen, da ich selbst im Moment nicht weiterkomme bzw. zwischen veralteten Regelungen und Ähnlichem gerade die Übersicher verloren habe.

    Danke

  • Steuern fallen nur an, wenn das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Erreichen Sie nicht den Grundfreibetrag bekommen Sie die gezahlte Steuer zurück.

    Eine kommerziellen Steuersoftware erleichtert die Arbeit wesentlich. Wir hier im Forum arbeiten mit der SteuerSparerklärung der akademischen Arbeitsgemeinschaft und haben nur gute Erfahrung gemacht. Gerade für Anfänger ist der rote Faden von Vorteil. Da werden Sie Zeile für Zeile durchs Programm geführt. Im Hintergrund wird die Steuerklärung erstellt. Die können Sie dann ausdrucken oder per Elster verschicken.

    Sollte es trotzdem mal klemmen, können Sie sich hier wieder melden. Meist dauert es nicht lange bis Hilfe kommt.
    Gruß

  • Zitat von Steuerling;22637

    Hallo,

    Von Oktober - Dezember 2014 habe ich in einem Minijob noch 1025 Euro verdient. Also habe ich 2014 9636,57 Euro verdient.

    Danke

    Steuerrechtlich ist relevant, ob der Minijob pauschal oder mit Ihrer Lohnsteuerklasse versteuert wurde. Im ersten Fall müssen Sie den Lohn nicht erfassen - er wird nicht zu Ihrem Verdienst gerechnet.

    Staufer

  • Zitat von Staufer;22642

    Steuerrechtlich ist relevant, ob der Minijob pauschal oder mit Ihrer Lohnsteuerklasse versteuert wurde. Im ersten Fall müssen Sie den Lohn nicht erfassen - er wird nicht zu Ihrem Verdienst gerechnet.

    Der Minijob wurde in Steuerklasse G, ich glaube für geringfügig mit 2% Pauschalsteuer, eingestuft

    Das Heißt dann, dass ich 2014 8611,57 Euro Brutto verdient habe? Besteht in dem Fall die möglich, die 125,22 Euro Lohnsteuer zurückzuerstatten?

  • Wenn Du Lohnsteuerabzug hattest, musst Du Deine steuerlichen Merkmale (früher: die Lohnsteuerkarte) an Deine Arbeitgeber gegeben haben. Hast Du? Dann hattest Du keinen Minijob, sondern Arbeitsverhältnisse mit geringer Dauer und Arbeitslohn. In dem Fall kannst Du eine Steuererklärung machen.
    Hattest Du tatsächlich Minijobs und die AG haben von Deinem Lohn die 2% pauschale Lohnsteuer einbehalten,bekommst Du davon nichts wieder.

    Also nochmal. Wurde Dir vom AG eine Elektronische Lohnsteuerbescheinigung( frühere Lohnsteuerkarte) ausgehändigt ? Nur dann lohnt sich die Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung.

  • Von dem Minijob (Oktober - Dezember 2014) habe ich elektronische Ausdrücke, denen ist aber nichts von 2% zu entnehmen, ich habe genau erhalten/verdient, was auf den Ausdrücken draufsteht.

    Steuern - nach meinem Verständnis - habe ich nur für die Werkstudententätig Januar - September 2014. Hier habe ich natürlich auch elektronische Ausdrücke, eben mit ausgewiesener Steuer, insgesamt 125,22 Euro bei 8611,57 Euro Brutto.

    Wenn der Minijob nun nicht hinzuaddiert wird, wie Staufer meinte, müsste ich dann doch mit dem Grundfreibetrag und der Werbungspauschale (8354 Euro + 1000 Euro = 9354 Euro) den Betrag zurückerstatten können oder gilt, dass nur wenn auf den Gehaltsabrechnungen vom Minijob die Pauschalsteuer ausgewiesen ist?

  • Geben Sie doch einfach die ESt 2014 ab ohne Minijob und warten ab!
    Als Student hatten Sie doch auch noch Ausgaben: diese auch angeben als Sonderausgaben!
    E.

  • Zitat von eugenie;22646

    Geben Sie doch einfach die ESt 2014 ab ohne Minijob und warten ab!
    Als Student hatten Sie doch auch noch Ausgaben: diese auch angeben als Sonderausgaben!
    E.

    Auf jedenfall viel nichts illegales tun oder was man mir so auslegen könnte, wenn ich etwas weglasse.

    Die Sonderausgabenpauschale (für Studenten?) liegen/lagen glaub ich bei 36 Euro.

  • Wenn Sie sich zur Vorausgefüllten Steuererklärung anmelden, können Sie in der SteuerSparErklärung alle relevanten Meldungen der Arbeitgeber importieren und machen auf keinen Fall unvollständige Angaben. Außerdem haben Sie von vornherein eine richtige Erstattungssumme.

    Staufer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!