Hallo,
ich habe als Werkstudent zwischen Nov 2013 - September 2014 gearbeitet.
2013 habe ich 1562 Euro Brutto verdient und merkwürdiger Weise 6 Euro Lohnsteuer (inkl. KSt.) bezahlt - keine sonstigen Einnahmen 2013.
2014 habe ich im selben Anstellungsverhältnis 8611,57 Euro Brutto verdient und 125,22 Euro Lohnsteuer (inkl. KSt.) entrichtet.
Von Oktober - Dezember 2014 habe ich in einem Minijob noch 1025 Euro verdient. Also habe ich 2014 9636,57 Euro verdient.
Der damalige Grundfreibetrag lag bei 8354 €, + 1000 Euro Werbungskosten = 9354 Euro, die Sonderpauschale und Vorsorgepauschale für dieses Jahr sind mir allerdings nicht bekannt.
Kann ich nach den Bestimmungen von 2014 die 125,22 Euro komplett oder teilweise zurückerstatten?
Freue mich über Ratschläge und Meinungen, da ich selbst im Moment nicht weiterkomme bzw. zwischen veralteten Regelungen und Ähnlichem gerade die Übersicher verloren habe.
Danke