Verlustvortrag wenn bereits eine Steuererklärung erfolgt ist

  • Hallo zusammen,

    im Jahr 2010 war ich zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet und habe wg. Grundfreibetrag die Steuern erstattet bekommen.
    Im Jahr 2011 habe ich ein Masterstudium begonnen, dieses Anfang 2014 abgeschlossen. Im August '14 begann ich dann Vollzeit zu arbeiten, mit deutlich höherem Einkommen als der Grundfreibetrag am Jahresende.

    Für die Jahre 2011 bis 2013 wurde keine Steuererklärung gemacht, mithin auch kein Verlustvortrag geschrieben.
    Für das Jahr 2014 wurde durch einen Steuerberater die Steuererklärung abgegeben. Verlustvortrag für die Jahre des Masterstudiums kam dabei nie zur Sprache :mad: Durch Werbungskosten kam ich auf eine gewisse Steuerrückerstattung, der Bescheid ist seit März16 rechtskräftig.

    Für 2015 habe ich noch keine (freiwillige) Steuererklärung gemacht, für das Jahr 2016 bin ich wieder zur Abgabe der Erklärung verpflichtet und habe dafür bis 31.07. Zeit - erst jetzt, wo ich mich selbst damit beschäftige, lese ich vom Verlustvortrag zum ersten Mal.


    Lohnt es jetzt noch, die Erklärung zur Feststellung des Verlustvortrages für 2011-2013 einzureichen? Wie wird der mögliche Verlust verrechnet? Ich kann mir folgende Varianten vorstellen:
    a) Der Bescheid für das Jahr 2014 wird nachträglich geändert (wohl eher nicht, oder?)
    b) Wenn ich die Erklärung für 2016 mache, wird der Verlust dort verrechnet (unwahrscheinlich, dass der bis dahin festgestellt wurde, falls ich bis dahin überhaupt die alten Erklärungen fertig habe!)
    c) Sobald ich die Erklärungen für 2011-13 gemacht habe, und die für 2015 mache wird der Verlust mit dieser verrechnet.

    Oder ist durch die Erklärung für '14 sowieso hinfällig, was vorher war?
    Sofern es noch Sinn hat, die alten zu machen, können die "auf einen Schlag" eingereicht werden? Immerhin heißt es im Vordruck ja, ob im Vorjahr ein Verlust festgestellt wurde. Natürlich soll er berücksichtigt werden, aber ich weiß ja noch gar nicht, ob das FA einen Verlust anerkennt für ein bestimmtes Jahr, sodass ich erst dann dieses Kreuz richtig setzen könnte, wenn ich den Vorjahresbescheid habe.

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