Verlustvortrag rückwirkend - Studium - eine oder mehrere Steuererklärungen
Hallo zusammen!
Trotz Recherche hier und bei google bin ich mir nicht ganz sicher:
Wenn ich für die vergangenen Jahre meines Studiums Verlustvorträge rückwirkend geltend mache möchte, muss ich dann für jedes Jahre (bis zu 7) eine separate Steuererklärung erstellen oder kann ich meine aktuelle für 2016 (wo ich Mitte des Jahres angefangen habe zu arbeiten) dafür "benutzen" und in der Anlage N bei den Bewerbungskosten (+ Häkchen bei "Erklärung zur Feststellung eines Verlustvortrages") sowas schreiben wie ["Studiengebühren 2010 - 2016" - 35xx€]?
Vielen Dank schon einmal für die (hoffentlich ) eingehenden Antworten!
(Ergänzung: Es handelt sich um ein Zweistudium (ein 2. Bachelor) - damit sind es dann Werbungskosten, wenn ich es richtig recherchiert habe. Würde das einen Unterschied bzgl. o.g. Fragestellung machen?)
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