• Hallo zusammen,

    ich habe im August diesen Jahres eine Ausbildung in HAMBURG zum Industriekaufmann begonnen und habe meinen Wohnsitz in 100km Entfernung.

    Da meine Freundin in Bremen studiert und ich endlich mit ihr zusammen ziehen wollte, wohne ich jetzt in BREMEN und pendle jeden Tag mit dem Zug nach HAMBURG.

    Zwangsläufig wird man nun auch mit dem Thema Steuern konfrontiert.. Als Auszubildender kann ich ja einiges an Werbungskosten absetzen.

    Wie sieht es jetzt mit den Zugfahrten aus, wie werden die abgesetzt? Muss ich mich vielleicht auch noch ummelden, damit ich diese Kosten als Werbungskosten geltend machen kann? Ich pendle ja im Moment nicht von meinem offiziellen Wohnsitz zur Arbeitsstelle. Diese Kosten sind diejenigen, die das größte Loch in mein Portemonnaie reißen.

    Muss ich die Zugfahrkarten aufbewahren?

    Vielen Dank!

  • Sie können Fahrten mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer abrechnen

    Nutzen Sie zu Ihrer Einkommensteuererklärung die SteuerSparErklärung. Da finden sich auch die entsprechenden Dialoge zu Ihren Fahrten.

    Es ist im ersten Ansatz immer von Vorteil, wenn der dem FA gegenüber behauptete tatsächliche Aufenthaltsort auch formal gemeldet ist.

    Bewahren Sie die Fahrkarten vorsoglich auf.

    Staufer

  • das ist eine falsche Antwort!
    Wenn Azubi mit Lohn, können alle Werbungskosten abgezogen werden!

    Frage wurde schon in mehreren anderen Foren gestellt und beantwortet!

    E.

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