Fragen zu Bafög, Studiumskosten, Verlustvorträgen

  • Hallo zusammen,

    ich versuche gerade meine erste Steuererklärung mit elsterOnline zu machen und brauche Hilfe. Folgende Situation:
    Ich habe von 2012-März 2016 studiert, nach zuvor abgeschlossener Berufsausbildung. Dabei sind Kosten von ca. 3.600 € entstanden. (Semesterbeitrag und Studienbücher).
    Seit dem 01.01.2015 habe ich außerdem angefangen, erstmals steuerpflichtig zu arbeiten. Von Januar bis Juli in Vollzeitanstellung, von August bis Dezember als Werkstudent (wo ich also kaum Steuern gezahlt habe).

    Die Kosten sind mir vor allem von 2012-Anfang 2015 entstanden. Ich wollte nun meine Steuererklärung für 2015 machen und die Kosten fürs gesamte Studium als Verlustvortrag in meiner ersten Steuererklärung absetzen. Zusätzlich außerdem Kosten für einen Umzug in 2015 sowie die Kosten für die studentische Krankenversicherung, die ich während der Werkstudententätigkeit selbst tragen musste.

    Ich habe von Anfang an bis zu meiner ersten Festanstellung Bafög (den Höchstsatz) bekommen. Ich hab gelesen, dass man das abziehen muss. Stimmt das? Wenn ich das alles abziehe, bleibt da natürlich nix mehr übrig, dann brauche ich vielleicht gar keine Steuererklärung zu machen, weil es sich gar nicht lohnen würde.

    Und generell: Wie funktioniert das mit den Verlustvorträgen? Muss ich für jedes Jahr im Studium eine Steuererklärung machen, in der ich die Verluste aus dem Studium bestätigen lasse und in der von 2015 wird das dann automatisch verrechnet und ich bekomme alles wieder? Oder muss ich das noch irgendwo angeben? Ich hab schon ein paar Threads gelesen, aber verstanden hab ich bisher nur Bahnhof.

    Ich habe schon ein paar Formularseiten in elsterOnline für die Steuererklärung 2015 ausgefüllt und bei den Werbungskosten (wozu das Studium nach einer Ausbildung ja glaube ich zählt) Habe ich jetzt irgendwie nichts mit Verlustvorträgen aus den letzten Jahren gefunden, nur etwas zu Kosten für Fortbildungen unter Werbungskosten aber das gilt ja dann nur für 2015, oder? Deswegen wollte ich hier mal nachfragen, ob mir jemand das Prozedere in meinem Fall erklären kann.

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße
    Anja

    Edit: Ich habe immerhin gerade aus einer anderen Frage herausgelesen, dass ich für jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben muss.
    1. Geht das auch in ElsterOnline?
    2. Muss ich da nur meine Studiumskosten eintragen und sonst nix? Meine Einnahmen bestanden in der ganzen Zeit aus Bafög, Kindergeld, und 400€-Jobs. Muss etwas davon in den Steuererklärungen angegeben werden oder nur steuerpflichtige Einnahmen?

  • Elster Online direkt zu nutzen, setzt viel Wissen auch über die erste Steuererklärung voraus, weil es unmittelbar in die Erfassung geht.

    Besser ist es, eine Steuersoftware wie die SteuerSparErklärung zu nutzen. Dort wird viel erklärt und mit einem Roten Faden durch die Erfassung geführt. Man hat Zeit genug, alles in Ruhe zu prüfen.
    Die SteuerSparErklärung hat eine Schnittstelle zu Elster, sodass aus ihr heraus zum Abschluss die Erklärung elektronisch an das FA übermittelt werden kann.

    Unter Steuertipps.de findet man die richtige Steuer-Software und auch viele wertvolle Tipps für die erste Steuererklärung. Ebenso hilft die BestellHotline. Einfach sagen, was man braucht - dort sitzen Profis.

    Die Übernahme der Daten ins nächste Jahr und damit die folgende Steuererklärung ist problemlos möglich.

    Hinweise
    https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung

    Staufer

  • Edit: Ich habe immerhin gerade aus einer anderen Frage herausgelesen, dass ich für jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben muss.
    1. Geht das auch in ElsterOnline? JA!

    2. Muss ich da nur meine Studiumskosten eintragen und sonst nix? Meine Einnahmen bestanden in der ganzen Zeit aus Bafög, Kindergeld, und 400€-Jobs. Muss etwas davon in den Steuererklärungen angegeben werden oder nur steuerpflichtige Einnahmen? NEIN, diese gehören nicht in die Erklärungen, Sie sollten aber Belege, Studienbescheinigungen der alten Jahre beifügen. Also erst die alten Jahre machen und dann 2015!

    Viel Erfolg E.

  • Vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir schon mal weiter. Eine Frage bleibt aber. Bei Anlage N - Werbungskosten - Fortbildungskosten stand im Infotext folgendes:

    Ersatzleistungen von dritter Seite, auch zweckgebundene Leistungen nach dem SGB III, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Zuschüsse im Rahmen des sogenannten Meister-BaföG müssen Sie jedoch von Ihren Aufwendungen abziehen.

    Das war der Teil, der mich irritierte und befürchten lies, ich müsse das Bafög (zumindest den Zuschuss, nicht das Darlehen) von den Studiumskosten abziehen. Oder wie ist dieser Teil zu verstehen?

  • Faustformel: Was Sie nicht zurückzahlen müssen, ist abzuziehen.

    Zuschüsse zum Bücherkauf etc. müssen Sie also abziehen.

    Siehe: "zweckgebundene" Leistungen, nicht Leistungen zum allgemeinen Lebensunterhalt.

    Staufer

  • Okay, aber woher weiß ich denn, ob mein ganz normales Bafög nur für den Lebensunterhalt oder nicht auch für das ein oder andere Buch gedacht war?
    Da waren jetzt keine als solche ausgewiesenen Zuschüsse zum Bücherkauf dabei, soweit ich weiß.
    LG

  • Zitat von Staufer;20485

    Gucken Sie in Ihre Leistungsbescheide.
    Wenn dort nichts zweckgebunden (!) drinsteht, ist es der übliche Lebensunterhalt, auch wenn Sie sich davon ein Buch gekauft haben...

    ich glaube auch!

  • @ apfelinerin

    Bitte künftig keine GLAUBENsbekenntnis abgeben, sondern echtes WISSEN beisteuern.

    Wer hier fragt, möchte sich auf die Antworten der Forumsteilnehmer verlassen können und keine Nebelkerzen sehen.

    Staufer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!