Spenden als Schüler

  • Sehr geehrte Fachschaft!

    Ich habe kürzlich davon Kenntnis genommen, dass ich einen Betrag, der bis zu 20% meiner Einkünfte entspricht spenden kann und diesen vom Finanzamt mit dem Lohnsteuerjahresausgleich erstattet bekomme. Das finde ich ja eine tolle Sache, um meine sozialen Bedürfnisse zu befriedigen, sprich Projekte, von denen ich denke, dass sie uns allen zu Gute kommen und dass sie nachhaltig sind zu fördern.
    Meine Situation: Ich mache eine Ausbildung (Vollzeit in der Schule) und beziehe monatlich 500 € von meinem Vater, um meine Ausbildungs- und Lebensunterhaltungskosten zu decken. Außerdem erhalte ich den derzeit üblichen Satz Kindergeld von meiner Mutter. Zusammen sind es also 690€ monatlich.
    Meine Frage: Zählen diese Bezüge als Einkünfte? Sprich kann ich fortan 138€ (20% von 690€) monatlich Spenden und sie am Ende des Jahres vom Fiskus zurückfordern?

    Mit freundlichem Gruß Felix Künneke

  • Sie bekommen nie den Spendenbetrag 1:1 wieder vom Staat zurück. Schon gar nicht bekommen Sie vom Staat etwas gutgeschrieben, wenn Sie keine Steuern zahlen, weil Sie kein Einkommen haben. Insofern erübrigen sich alle weiteren Erläuterungen zu Ihrer Frage.

    Staufer

  • Tatsache ist nun mal, um etwas vom Finanzamt erstattet zu bekommen, muss man erst einmal etwas einzahlen. Weniger wie O geht leider nicht. Also nur wenn man währende des Jahres Lohnsteuer bezahlt hat , kann man diesbezüglich Überlegungen anstellen. Lohnsteuerjahresausgleich nennt sich inzwischen Einkommensteuererklärung. Weitere Bedingungen: Spendenbescheinigung, Gemeinnützigkeit, usw.

  • Danke Sie zwei!
    Ich warte mit den großen Spenden also noch bis ich ein echtes Einkommen habe.
    Wie viel bekommt man denn von den Spenden wieder? Staufer, sie deuteten an, dass nie eine 1:1 Erstattung vorgekommen sei!?

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