Hallo zusammen,
ich bin Studentin und befinde mich mit meinem Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung in der Zweitausbildung. Im Jahr 2019 hatte ich Einnahmen aus einer Werkstudententätigkeit, die jedoch gering waren. Laut Lohnsteuerbescheinigung muss ich knapp 200 € Lohnsteuer zahlen.
Für meine Studienkosten möchte ich einen Verlustvortrag ins Jahr 2020 machen. Mich wundert jedoch, dass Verlustvortrag im Programm unter Sonderausgaben gelistet ist. Dabei sind meine Studienkosten doch Werbungskosten?
Oder muss ich sie als Werbungskosten eintragen und dann den Haken bei Verlustvortrag ins Folgejahr setzen?
Danke vorab für die Hilfe.
Liebe Grüße
Pia