Studentin in Zweitausbildung Verlustvortrag

  • Hallo zusammen,

    ich bin Studentin und befinde mich mit meinem Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung in der Zweitausbildung. Im Jahr 2019 hatte ich Einnahmen aus einer Werkstudententätigkeit, die jedoch gering waren. Laut Lohnsteuerbescheinigung muss ich knapp 200 € Lohnsteuer zahlen.

    Für meine Studienkosten möchte ich einen Verlustvortrag ins Jahr 2020 machen. Mich wundert jedoch, dass Verlustvortrag im Programm unter Sonderausgaben gelistet ist. Dabei sind meine Studienkosten doch Werbungskosten?

    Oder muss ich sie als Werbungskosten eintragen und dann den Haken bei Verlustvortrag ins Folgejahr setzen?

    Danke vorab für die Hilfe.

    Liebe Grüße
    Pia

  • Hallo Pia,

    ein Verlustvortrag oder Verlustrücktrag ist nur möglich, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (also nicht das zu versteuernde Einkommen) negativ ist. Wenn also kein Verlustrücktrag erfolgen soll, musst du bei Sonderausgaben - Verlustvortrag/Verlustrücktrag - Rücktrag nach 2018 mit Beschränkung auswählen und 0,00 eingeben.

    Viele Grüße
    Jürgen

  • Zitat

    okay also mein Gehalt abzüglich aller Werbungskosten für mein Studium ergibt meine Einkünfte?


    So ist das! Auch die Werbungskosten aus deiner beruflichen Tätigkeit darfst du natürlich geltend machen.

    Wenn die Einkünfte dann immer noch positiv sind, gibt es keinen Verlust.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!