Fragen zum Verwaltungsakt

  • Guten Morgen liebe Leute,

    ich bin gerade dabei, meine Bachelorarbeit zu schreiben. Bei uns auf der Uni darf man, wenn die Zeichenanzahl passt, die Arbeit auch zu zweit schreiben. Nun ist mir mein Kollege jedoch kurz vor der Abgabe abgesprungen und es fehlt noch ein Abschnitt, den er haette schreiben sollen. Den muss ich jetzt natuerlich uebernehmen, was echt bloed ist weil die Zeit langsam knapp wird.

    In dem Abschnitt geht es um das Thema Strafrecht und Verwaltungsakte. Meine Frage ist folgende: wie genau wird ein Verwaltungsakt definiert? Gehoert ein Verwaltungsakt überhaupt zum Gebiet Strafrecht oder verrenne ich mich da jetzt in etwas? Die Thematik liegt mir naemlich leider gar nicht.

    Wuerde mich ueber jegliche Hilfe freuen.

  • Ein Verwaltungsakt ist eine Handlungsform seitens der oeffentlichen Verwaltung, die als Bescheid ergeht und prinzipiell nur durch die Verwaltungsbehoerden auf hoheitlichem Wege erlassen werden. Mit so einem Verwaltungsakt werden Einzelfaelle, nach einer ganz peniblen Pruefung, geregelt. Ferner werden auch Gesetze vollzogen, aber nur im Bezug auf eben genannte Einzelfaelle. Ob ein Verwaltungsakt nun zum strafrechtlichen Gebiet gehoert, weiss ich leider nicht. Ich denke aber nicht – aber vielleicht gibt es hier ja jemanden, der sich in der Thematik noch besser auskennt als ich?

  • Gruess euch beide!

    Wie Dremmler-4ever schon sagte, handelt es sich bei einem Verwaltungsakt um eine Handlungsform seitens der oeffentlichen Verwaltung.
    Er hat nicht wirklich eine Formvorschrift, in bestimmten Spezialgebieten gibt es jedoch Formvorschriften wie z. B. dass eine wesentliche Begruendung fuer die Zustellung des Aktes beigefuegt werden muss!

  • Ok ich verstehe, vielen lieben Dank euch beiden!

    Eine Frage habe ich aber noch: was genau bedeutet hoheitlich erlassen? Das verstehe ich nicht ganz … muss das leicht der Bundeskanzler bzw. -praesident unterschreiben oder wie?

    Entschuldigt meine bloede Herumfragerei, aber wie gesagt, diese Thematik liegt mir nicht besonders und ich war eigentlich davon ausgegangen, dass ich mich damit nicht auseinandersetzen muss.

  • Ach keine Sorge, es ist ja nicht schlimm, wenn du dich mal mit einer Thematik nicht so auskennst. Im Leben lernt man doch immer dazu, das ist ja der Sinn des Lebens.
    Hoheitlich bedeutet uebrigens, dass eine Massnahme auf dem Gebiet des oeffentlichen Verwaltungsrechts getroffen wird und die Behoerde dabei einseitig von ihren Befugnissen Gebrauch macht. Somit ist auch deine Frage bezueglich der Zugehoerigkeit vom Verwaltungsakt geloest, der gehoert naemlich zum oeffentlichen Verwaltungsrecht und nicht zum Strafrecht.
    Das kannst du aber auch da noch einmal nachlesen. Ich bin mir sicher, du schreibst eine super Bachelorarbeit und ich drueck dir die Daumen!

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