Auflösung eines Riestervertrages bei förderschädlicher Verwendung des Kapitals

  • Dazu steht in den Steuertipps folgendes:

    Zitat 1:

    Zitat

    Folgen einer unzulässigen Kapitalverwendung
    Wenn Sie sich nicht an die beschriebenen Auszahlungsbedingungen halten, will der Staat die Förderung wiederhaben. Das bedeutet:
    Sie müssen alle Zulagen zurückzahlen. Das gilt sowohl für die Grundzulage als auch für die Kinderzulage.
    Sie müssen den die Zulagen übersteigenden Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug zurückzahlen.
    Lassen Sie sich Ihr angespartes Kapital komplett auf einmal auszahlen, müssen Sie das ausgezahlte Kapital als »sonstige Einkünfte« voll versteuern. Die von Ihnen geleisteten Eigenbeiträge und die Zulagen werden zuvor abgezogen.


    Diese Aussage kann nicht stimmen. Mein Sohn hat seinen Vertrag förderschädlich gekündigt und musste tatsächlich die Zulagen und steuerliche Förderung zurückzahlen, aber vom Rest wurde nur der verbleibenden Gewinn versteuert. Das heißt, die Einzahlungen blieben steuerfrei.

    Zitat 2:

    Zitat

    Lassen Sie sich einen ungeförderten Riester-Vertrag am Vertragsende auszahlen, wird die Kapitalauszahlung nach den Regeln für steuerbegünstigte Kapitallebensversicherungen besteuert, wenn dafür die Mindestbedingungen – insbesondere 12 Jahre Laufzeit – eingehalten sind (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Bstb. c EStG).


    Wenn nach förderschädlicher Auszahlung des Kapital (siehe Zitat 1) alle Zulagen und die Steuerförderung zurückgezahlt wurden, dann handelt es sich faktisch um einen ungeförderten Riester-Vertrag und der müsste wie folgt versteuert werden:
    1. Sofern die 12/62er-Regelung zutrifft: Versteuerung des Hälfte des Gewinns
    2. Wenn sie nicht zutrifft: Versteuerung nur des Gewinns

  • Zitat von Trekker;26542


    Zitat 1:
    Diese Aussage kann nicht stimmen. Mein Sohn hat seinen Vertrag förderschädlich gekündigt und musste tatsächlich die Zulagen und steuerliche Förderung zurückzahlen, aber vom Rest wurde nur der verbleibenden Gewinn versteuert. Das heißt, die Einzahlungen blieben steuerfrei.

    Zitat 2:
    Wenn nach förderschädlicher Auszahlung des Kapital (siehe Zitat 1) alle Zulagen und die Steuerförderung zurückgezahlt wurden, dann handelt es sich faktisch um einen ungeförderten Riester-Vertrag und der müsste wie folgt versteuert werden:
    1. Sofern die 12/62er-Regelung zutrifft: Versteuerung des Hälfte des Gewinns
    2. Wenn sie nicht zutrifft: Versteuerung nur des Gewinns

    Hierzu frage ich, ob meine Vermutungen in den Zitaten 1 und 2 richtig ist?

  • Wiederholung meiner Frage: Wird ein nach dem 60./62. Lebensjahr förderschädlich aufgelöster Riestervertrag der mindestens 12 Jahr lief, vergleichbar wie eine KLV versteuert?

  • Zitat von von Adi

    Sie haben doch kein Anrecht auf eine Antwort. Vielleicht weiss es niemand oder niemand hat Lust zu antworten.

    Bei Ihnen treffen in diesem Fall wohl beide Aussagen zu.

    Ich beschäftige mich bereits seit gut 40 Jahren mit den Steuertipps, zahle sogar den Aufpreis für die Plusversion und leiste mir zusätzlich die Rechtstipps. Von daher habe ich sehr wohl ein Anrecht auf eine Bewertung von widersprüchlichen Angaben in den Werken.

    Nebenbei bemerkt freuen sich erfolgreichen Unternehmen (siehe Apple) auf ein Feedback ihrer Kunden, sparen sie dadurch doch Testkapazitäten und erkennen schnell die Bedürfnisse ihrer Kunden. Zumindest Sie - so scheint es mir - sehen im Feedback eine Belästigung. Das ist sicher nicht im Interesse ihres Hauses.

  • Zitat von Adi

    Bin nirgends angestellt, bin auch nicht für einen Umsatz verantwortlich. Kann immer meine persönliche Meinung ohne Zwang mitteilen.

    Wenn Du vor von Dir sprichst, dann bist Du tatsächlich nicht der richtige Ansprechpartner. Hier sind doch sicher auch Angestellte der Akademischen

    (z. B. Herr Jung)

    tätig, die zumindest als Mittler zu den Fachleuten fungieren? Diese konnte man i

    n der Vergangenheit über sogenannte Autorensprechtage telefonisch kontaktieren. Da es diese Sprechtage nicht mehr gibt, muss ich wohl davon ausgehen, dass dieses Forum ein Ersatz darstellt.

    Adi:

    Da Du unter einem Pseudonym unterwegs bist, mag ich Dich auch nicht Siezen.

    @Moderation: Die Zitierfunktion reagiert nicht, ich musste das Adi-Zitat wieder einmal händisch zusammenbasteln. Außerdem schleichen sich irgendwelche Zeilenumbrüche ein, die den Text in unschöne Teile zerhacken.

  • Dieses Forum ist kein Steuerberaterforum. Hier geht es ausschließlich um Die SteuerSparerklärung und eventuelle Probleme mit dieser Software. Es gibt spezielle Steuerberaterforen, da bekommen Sie von Steuerberater gegen Entgelt Auskunft.

  • Zitat

    Dieses Forum ist kein Steuerberaterforum. Hier geht es ausschließlich um Die SteuerSparerklärung und eventuelle Probleme mit dieser Software. Es gibt spezielle Steuerberaterforen, da bekommen Sie von Steuerberater gegen Entgelt Auskunft.

    Zum einen bist Du ja nach eigenen Angaben nicht für solche Aussagen autorisiert, zum anderen habe ich in meinem Eingangspost zwei widersprüchliche Texte der Steuertipps zitiert und um eine Bereinigung gebeten. Eine Erledigung dürfte doch klar im Interesse der Leserschaft liegen. Und zum dritten bin ich sehr froh, dass ich noch nie einen Steuerberater benötigt habe. Ich zehre noch heute von der schlechten Erfahrung, die ich in einem halben Jahr als Nebenjobber bei einem Steuerberater sammeln konnte. Dabei bedaure ich deren Kunden, die sich in dem Glauben, alles richtig gemacht zu haben, zurücklehnen, denn sie wissen ja nicht was alles schlecht gemacht wurde.

  • Zitat

    Lassen Sie sich Ihr angespartes Kapital komplett auf einmal auszahlen, müssen Sie das ausgezahlte Kapital als »sonstige Einkünfte« voll versteuern.

    Dieser Satz ist ungenau formuliert, wenn es um das Wort "voll" geht. Die Auszahlung wird nur zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag nach Ablauf von zwölf Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt wird.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Zitat von Martin Jung

    Dieser Satz ist ungenau formuliert, wenn es um das Wort "voll" geht.

    Vielen Dank für das Eingeständnis.

    Zitat von Martin Jung

    Die Auszahlung wird nur zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag nach Ablauf von zwölf Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt wird.

    Da hatte ich bisher noch kleine Zweifel, weil ich das so bisher nirgendwo gefunden habe. Als ungefördertes Kapital - auch im Text der Steuertipps - wird in der Regel jenes gesehen, für das nie eine Zulage gezahlt wurde, z. B. bei Überschreitung der Förderhöchstgrenze von 2.100 € oder wenn keine Zulagenberechtigung des Sparers gegeben ist. In verschiedenen Foren wird eine Rente der 3. Schicht sogar als bessere Alternative empfohlen, weil es dabei nicht so einen Steuer-Hickhack, wie beim Riester gibt. Wenn die förderschädlich gekündigten Riester-Verträge tatsächlich wie Renten der 3. Schicht versteuert werden, dann sind diese allemal die bessere Wahl, weil man mit ihnen - über die Zulagen- und Steuerförderung gegenüber den Renten- und Kapitallebensversicherungen - ein nicht unbeträchtliches zinsloses Darlehen zur Vermögensbildung zur Verfügung gestellt bekommt.

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