Betriebsaufgabe - Übergangsgewinn

  • Bei Betriebsaufgabe ist zwingend zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zu wechseln.
    Dadurch ergibt sich ein Übergangsgewinn, welcher in der Anlage EÜR in Zeile 78 angegeben werden soll.
    Wo muss der Übergangsgewinn im Gewinnermitltungsprogramm SSE angegeben werden, damit er auch in Zeile 78 erscheint?
    mfG

  • Vielen Dank für die Klarstellung!

    Zur Information für Interessierte:
    Ich habe eine Schlussbilanz und ein Inventar erstellt. Der Übergangsgewinn aus dem Warenbestand (in meinem Fall Bürobedarf) zuzüglich Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten wurde in SSE-GuV unter Einnahmen/eigene Positionen angegeben. Dieser Übergangsgewinn wird damit wie einkommensteuerlich gefordert wie laufender Gewinn besteuert und umsatzsteuerlich berücksichtigt.
    Der Aufgabegewinn wird in SSE-ESt/Veräußerungsgewinne §18 EStG angegeben. Hierfür gilt der Freibetrag nach §16 Abs 4 EStG und die Steuerermäßigung nach §34 Abs 3 EStG.
    Da ich vorsteuerberechtigt war, erhöhte sich die zu zahlende Umsatzsteuer um die Umsatzsteuer für den Übergangs- und den Aufgabegewinn.

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