Selbstständige Tätigkeit / Außerordentliche Einkünfte Fünftel Regelung

  • Hallo,
    ich finde keine Möglichkeit im Programm meine einmalige Einnahme nach Veräußerung eines Praxisanteils nach § 34 Abs. 1 einzutragen.
    Ich vermute: in EÜR nicht wie zum Beispiel die Honorare aufführen. Sondern bei Selbstständiger Tätigkeit/Nicht abziehbare Schuldzinsen gem. § 4 Abs. 4a EStG unter /Gewinn Verlust Aufgabe/Veräußerung des Betriebs eintragen? Aber wo gebe ich den Wunsch nach Fünftel Regelung ein?
    Vielen Dank für Hilfe!

  • Vielen Dank, die Antwort war sehr hilfreich.

    Noch eine Frage: Ich gebe keine Anlage N (wie "Abfindungsfälle") ab. Die einmalige Einnahme stammt ja aus privater Veräußerung.
    Wo vermerke ich die gewünschte Anwendung der Fünftel-Regelung?

  • Im Eingabefeld steht rechts "Steuertipps" Da drücken Sie auf "Steuerermäßigung nach 34 Abs.3 ESTG. Da wird Ihr Fall erläutert. So wie ich es verstehe, erfolgt die Fünftelregelung automatisch. Bin mir nicht ganz sicher. Klären Sie das mit dem FA.

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