Kinderbetreuungskosten für 2017

  • Hallo

    ich benutze das Steuerspar Programm. von Steuertipps.
    ich habe mit meiner Freundin 1 Kind, zusammenwohnend in 2017. Aber nicht verheiratet. Die Meldebestätigung des Kindes läuft auf unsere Adresse. Das Kindergeld bekommt meine Freundin. Aber die KitaKosten (Kinderbetreuungskosten) für 2017 habe ich als Vater bezahlt. Beide Eltern sind berufstätig. Wohnend in Berlin

    1.Frage: Kann ich als Vater diese KitaKosten in der Steuererklärung ansetzen?! oder kann das nur die Mutter(meine Freundin) weil sie das Kindergeld bekommt
    2.Frage: Wenn ich diese KitaKosten ansetzen kann, wo genau muss ich diese berücksichtigen?! entweder in den Abschnitt Kind als Betreuungskosten, oder extra Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung?!
    3. Was muss ich dann noch genau berücksichtigen, damit diese Kosten auch angerechnet werden?!

    Das wäre mir wichtig, da das schon sehr viel Geld ist/war....

    würde mich freuen über eine Positive Antwort.
    Vielen Dank

    MFG Jörn

  • Bei nicht verheirateten, dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern darf grundsätzlich nur der Elternteil Kinderbetreuungskosten absetzen, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Schließt also von zusammenlebenden, unverheirateten Eltern nur ein Elternteil den Vertrag über die Kinderbetreuung ab und zahlt das Entgelt von seinem Konto, dann kann der andere Elternteil keine Betreuungskosten ansetzen (BFH-Urteil vom 25.11.2010, III R 79/09, BStBl. 2011 II S. 450).

    Dem Steuer Kompass der SteuerSparerklärung entnommen. Sie dürfen auch selbst mal nachlesen ist nicht verboten. Im Steuer Kompass gibt es noch weiterte Hinweise

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