Hallo
ich benutze das Steuerspar Programm. von Steuertipps.
ich habe mit meiner Freundin 1 Kind, zusammenwohnend in 2017. Aber nicht verheiratet. Die Meldebestätigung des Kindes läuft auf unsere Adresse. Das Kindergeld bekommt meine Freundin. Aber die KitaKosten (Kinderbetreuungskosten) für 2017 habe ich als Vater bezahlt. Beide Eltern sind berufstätig. Wohnend in Berlin
1.Frage: Kann ich als Vater diese KitaKosten in der Steuererklärung ansetzen?! oder kann das nur die Mutter(meine Freundin) weil sie das Kindergeld bekommt
2.Frage: Wenn ich diese KitaKosten ansetzen kann, wo genau muss ich diese berücksichtigen?! entweder in den Abschnitt Kind als Betreuungskosten, oder extra Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung?!
3. Was muss ich dann noch genau berücksichtigen, damit diese Kosten auch angerechnet werden?!
Das wäre mir wichtig, da das schon sehr viel Geld ist/war....
würde mich freuen über eine Positive Antwort.
Vielen Dank
MFG Jörn