Arbeitszimmer bei Selbständigen, wenn Firmensitz = Wohnsitz

  • Hallo,

    ich sitze gerade an unserer Steuererklärung und habe eine Frage zum Absetzen des Arbeitszimmers, um genau zu sein, ob ich unser Büro als Arbeitszimmer absetzen kann, ja oder nein?

    Folgende Situation: mein Mann ist selbständig als freiberuflicher Lehrer. Sein Geschäft ist auf unsere private Adresse angemeldet. Er arbeitet ausschließlich bei Kunden, fährt also überall hin. Seine Rechnungen schreibt er zuhause, arbeitet hier an seiner Webseite etc.

    Soweit ich das überblicke, könnte er zumindest theoretisch das Arbeitszimmer mit (nachzuweisenden) Kosten bis zu 1250€ absetzen (Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit liegt nicht im häuslichen Arbeitszimmer, aber es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung). Jetzt kommt das große ABER: das Arbeitszimmer wird nicht zu 90% von ihm genutzt. Hier steht auch ein Sessel, die Aussicht ist phänomenal, der Raum hat Zugang zum Balkon, alle unsere Ordner stehen in diesem Raum, sowie zahlreiche Bücher von mir. Also es ist sicher kein Raum, der nur von meinem Mann für seine Geschäftszwecke genutzt wird.

    Darf er es trotzdem absetzen, weil seine Geschäftsadresse die gleiche wie seine private Adresse ist, also der Wohnort der Firmensitz ist?

    Ich bin unsicher was überwiegt bzw. hier gilt, die nicht 90%ige Nutzung (und damit kann es nicht abgesetzt werden) oder dass der Raum in seinem Firmensitz ist (und damit kann er abgesetzt werden)?

    Ich wäre unendlich dankbar für Hilfe :)
    Kerstin

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