Pensionskasse aufgelöst

  • Guten Abend zusammen,
    durch Auflösung einer nicht mehr von mir bedienten Pensionskasse habe ich eine Einmalzahlung von ca. 2600€ bekommen.
    Den Vertrag mit dieser Pensionskasse hat ein früherer Arbeitgeber abgeschlossen.
    Nach Eintrag in Zeile 31 der Anlage R schnellt meine ermittelte Nachzahlung in der Steuersparerklärung um mehr als 700€ in die Höhe.
    Meine Frage wäre ist der Eintrag an dieser Stelle richtig und gibt es vielleicht noch irgend etwas zu beachten eventuell wegen Einmalzahlung?
    Als Träger der Rente habe ich Betriebliche Altersvorsorge gewählt.

    Vielen Dank vorweg und viele Grüße
    Jens

  • Ihnen liegt doch bestimmt eine Leistungsmitteilung der Versicherung vor. Sie besorgen sich jetzt die SteuerSparerklärung hier im Hause. Da ist von den Programmierer die Leistungsmitteilung nachgebildet, Sie müssen die Daten nur noch 1:1 übertragen und fertig ist. Ein großer Vorteil einer kommerziellen Software ist, dass man sich nicht mit den amtlichen Formularen rumschlagen muss. Es gibt natürlich noch weitere Vorteile, die werden Sie dann noch kennen lernen .

  • Ihnen liegt doch bestimmt eine Leistungsmitteilung der Versicherung vor. Sie besorgen sich jetzt die SteuerSparerklärung hier im Hause. Da ist von den Programmierer die Leistungsmitteilung nachgebildet, Sie müssen die Daten nur noch 1:1 übertragen und fertig ist. Ein großer Vorteil einer kommerziellen Software ist, dass man sich nicht mit den amtlichen Formularen rumschlagen muss. Es gibt natürlich noch weitere Vorteile, die werden Sie dann noch kennen lernen .

    Wenn er schreibt, dass seine ermittelte Nachzahlung in der SSE um 700 € hochschnellt, dann ist er doch bereits mit einem Produkt aus diesem Hause bedient.

  • In Zeile Nr. 1, Zeile 31 im Formular, der Leistungsmitteilung werden Beträge eingetragen, die voll steuerpflichtig sind. 700 € Steuer von 2600 entspräche einem Grenzsteuersatz von ca. 27 %, durchaus plausibel.

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