Sonderausgaben oder Unterhaltsleistung

  • Bei der Zuordnung von Beiträgen zur Kranken-und Pfelegeversicherung für eine volljährigen Studenten entscheidet nach Aussage des FA , wer als Versicherungsnehmer den Vertrag abgeschlossen hat. Ist das Kind Versicherungsnehmer und die Eltern bezahlen die Beiträge, so können die Beiträge als Unterhaltsaufwendungen berücksichtigt werden. Ist ein Elternteil Versicherungsnehmer und bezahlt die Beiträge für das Kind, können die Beiträge nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden.Das ist eigentlich nicht logisch.
    Das Steuertipp -Programm hat mir die Beiträge in beiden Bereichen eingerechnet, was zu einem Konflikt mit meinem FA führte. Weiß jemand, ob die Aussage sachlich richtig ist oder weiß jemand, wie dieser Fehler beim Programm oder bei der Eingabe zustande gekommen sein könnte?

  • Versicherungsbeiträge für Ihr Kind können Sie nur geltend machen, wenn ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht.

  • Versicherungsbeiträge für Ihr Kind können Sie nur geltend machen, wenn ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht.

  • Ist das Kind Versicherungsnehmer und besteht kein Anspruch auf Kindergeld, sind die KV PV Beiträge nur als als Unterhaltungsleistungen absetzbar. Und genau das macht die SSE.

  • Wenn Anspruch auf Kindergeld besteht sind die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar, egal ob Eltern oder Kind Versicherungsnehmer sind.

    Besteht kein Anspruch auf Kindergeld und das Kind ist Versicherungsnehmer sind die Beiträge nur als außergewöhnliche Belastung-Unterhalt an bedürftige Personen- absetzbar.

    Genau das macht auch die SteuerSparErklärung.

  • Das hat Adi doch schon im Ansatz beantwortet:7

    "Besteht kein Anspruch auf Kindergeld und das Kind ist Versicherungsnehmer sind die Beiträge nur als außergewöhnliche Belastung-Unterhalt an bedürftige Personen- absetzbar"

    Wir haben beispielsweise einen Norwegerpullover für unsere Kinder kaufen wollen und da mussten wir schon ganz schön auf das Geld schauen.

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