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Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EStG

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    Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EStG

    Hallo zusammen,

    die Krankenversicherungsbeiträge können ja als Sonderausgaben abgesetzt werden.
    Hiervon werden laut obigem Paragraphen ja pauschal 4% abgezogen.
    In meinen Steuerfestsetzungen der letzten Jahre hat das FA aber immer weniger als 4% abgezogen.
    Könnt ihr mir sagen weshalb? Bzw. wie kann ich den Kürzungsbetrag selbst korrekt berechnen.

    Danke&Gruß

    Andi69

    #2
    Es wurde bzw. wird dann weniger als 4% abgezogen, wenn der verbleibende Rest nach der Kürzung unter 1.900,00 € fallen würde.

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      #3
      Hallo,
      kommt nicht ganz hin.

      z.B 2019
      KV-Beiträge Ehemann 15735€ (freiwillig gestetzlich versichert fürs Folgejahr wurde eine Vorauszahlung gemacht)
      KV-Beiträge Ehefrau 1585€
      15735+1585=17320
      17320x 4% = 692,80
      tatsächlich gekürzt wurden aber nur 523€

      z.B. 2018
      KV-Beiträge Ehemann 2706€ (freiwillig gestetzlich versichert)
      KV-Beiträge Ehefrau 1672€
      2706+1672 = 4378
      4378 x 4% =175
      tatsächlich wurde aber nichts gekürzt.

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        #4
        Hallo nochmal,

        bin einem massiven Denkfehler aufgesessen.
        Bei meiner obigen Berechnung fehlt, daß ich vergessen habe den AG-Zuschuß zur freiwilligen KV, sowie Beitragsrückerstattungen abzuziehen.
        Wenn ich das einbeziehe, dann stimmt es.
        Auch die Aussage von Charlie24 stimmt dann.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es wurde bzw. wird dann weniger als 4% abgezogen, wenn der verbleibende Rest nach der Kürzung unter 1.900,00 € fallen würde.
          Es ist doch so, dass die 4 % auf jeden Fall vom Basisbeitrag der KV abgezogen werden, dann aber den sonstigen, begrenzt abzugsfähigen Sonderausgaben zugeschlagen werden und sich nur gemeinsam mit denen bis zu den Höchstbeträgen (hier: 3.800 €) auswirken können.

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            #6
            Es ist doch so, dass die 4 % auf jeden Fall vom Basisbeitrag der KV abgezogen werden,
            Nein, die Kürzung erfolgt nur in dem Umfang, der erforderlich ist. Wenn wegen der 4%-Kürzung die Höchstbeträge von 1.900 bzw. 3.800 €

            unterschritten würden, unterbleibt die Kürzung insoweit. So ist es jedenfalls in den Rechenmodulen umgesetzt.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Es wurde bzw. wird dann weniger als 4% abgezogen, wenn der verbleibende Rest nach der Kürzung unter 1.900,00 € fallen würde.
              Ich bleibe dabei: Die 4 % werden auf jeden Fall vom Basisbeitrag der KV abgezogen, dann aber den sonstigen, begrenzt abzugsfähigen Sonderausgaben zugeschlagen. Dort wirken sie sich nur gemeinsam mit den sonstigen, begrenzt abzugsfähigen Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträgen (hier: 3.800 €) aus. Aber dann wirken sie sich oft nicht aus, weil eine eventuelle Lücke zwischen Basisbeitrag und Höchstbeitrag nach der Summierung der Basisbeiträge mit den Beiträgen zur Pflegepflichtversicherung und zusätzlich mit den sonstigen, begrenzt abzugsfähigen Sonderausgaben geschlossen wird.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nein, die Kürzung erfolgt nur in dem Umfang, der erforderlich ist. Wenn wegen der 4%-Kürzung die Höchstbeträge von 1.900 bzw. 3.800 € unterschritten würden, unterbleibt die Kürzung insoweit.
              Wenn ich mir die von der SSE für meine Schwägerin erzeugte "Aufstellung der Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen" anschaue, dann werden dort von dem geringen KV-Basisbeitrag in Höhe von 980,01 € mit 4 % = 39,20 € errechnet. Anschließend werden die vollen Pflichtbeiträgen 1.204 € (KV = 981 € + PV = 223 €) um den errechneten Betrag gekürzt. Der somit gekürzte Betrag wird im Dokument "Berechnung der Vorsorgeaufwendungen" gemeinsam mit den weiteren begrenzt abzugsfähigen Sonderausgaben bis maximal zum Höchstbetrag von 1.900 € summiert.
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              So ist es jedenfalls in den Rechenmodulen umgesetzt.
              Aber nicht in den Rechenmodulen der SSE.

              Aber da im Ergebnis das Gleiche herauskommt, liegst Du mit Deiner Darstellung auch nicht ganz daneben.

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