Hallo zusammen,
ich bein nebenberuflich selbständig umsatzsteuerpflichtig tätig und habe jetzt auch neu eine PV-Anlage. Auf Grund der Nebentaetigkeit kommt für die PV-Anlage keine Kleinunternehmerregelung in Frage.
Kann ich die Nebentaetigkeit in der Gewinn-Erfassung 2020 erfassen und die PV-Anlage separat bei Photovoltaik und daraus eine gemeinsame Umsatzsteuervoranmeldung generieren? Oder muss ich das Ergebnis aus Photovoltaik haendisch in die Gewinn-Erfassung übertragen? Schließlich moechte ich auch aus beiden Programmteilen eine EÜR zusammenfassen und dann damit die Anlagen S und G füllen. Geht das oder kann ich entweder nur die selbständige Tätigkeit oder die PV-Anlage mit dem Programm verarbeiten?