Photovoltaik 2020 - Verständnisfrage zur Eingabe

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine PV Anlage unter 10 kWp und mache nicht Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung.


    Ich habe nun im Modul Photovoltaik 2020 -> Angaben Photovoltaikanklage alle Daten wie Einnahmen und Eigenverbrauch erfasst.

    Wie werden diese Daten nun in die Umsatzsteuer-Voranmeldung übernommen. Diese muss ich ja monatlich machen. Dort sind alles 0 Werte eingetragen. Klicke ich auf den blauen Button rechts danehmen, lande ich wieder bei den Eingabemöglichkeiten die ich zuvor schon genutzt hatte.

    Ich hatte jetzt erwartet, das die Daten automatisch übernommen werden.

    Mach ich was falsch oder hab ich die Funktion/das Programm falsch verstanden?

    Vielen Dank

    Gruß Andre

    PS: gibt es irgendwo zu dem Modul PV-Anlage ein ToDo-Video? eine Schritt-für-Schritt Erklärung aus der Praxis? Der rote Faden hat bei mir für noch mehr Verwirrung gesorgt.

  • Im Photovoltaikmodul im Auswahlmenü auf der linken Seite finden Sie " Umsatzsteuer Voranmeldung" Dort wählen Sie das jeweilige Quartal aus. .
    Jetzt über Datei mit Zertifikat versenden.

  • Hallo ein Auszug aus dem Handbuch Seite 16, der auch für das PV-Modul gilt:

    4.5 Gewinn-Erfassung 2019
    Für die laufende Vorab-Erfassung der Betriebseinnahmen und -ausgaben Ihrer
    selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit im Jahr 2019. Zusätzlich können Sie
    Lohnsteuer-Anmeldungen für 2019 und einen Dauerfristverlängerungsantrag für
    die Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2019 erstellen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldun-
    gen für 2019 werden automatisch aus den erfassten Einnahmen und Ausgaben
    erzeugt. Dazu sucht das Programm aus allen Umsätzen des Steuerfalles diejenigen
    heraus, die ein Datum im ausgewählten Voranmeldungs-Zeitraum enthalten.


    Diese Funktion entspricht in großen Teilen einer Gewinnermittlung, nur enthält er
    nicht alle aktuellen oder geplanten Änderungen für das Steuerjahr und keine
    Formulare für die Gewerbesteuererklärung. Sie erfassen vorweg im Laufe des
    Steuerjahres in einer Steuerfall-Datei alle Angaben für das komplette Jahr 2019. Das
    Programm erstellt aufgrund dieser Angaben eine vorläufige Gewinnermittlung für
    das Jahr 2019, die Sie am Ende des Jahres in die Gewinnermittlung 2019 des
    nächsten Programms übernehmen. Wenn Sie mehrere Selbstständige oder
    gewerbliche Tätigkeiten ausführen, müssen Sie jeweils eine eigene Gewinner-
    mittlung erstellen. Wenn Sie mehrere umsatzsteuerpflichtige Betriebe haben, ist
    aber eine gemeinsame Anmeldung/Erklärung für die Umsatzsteuer abzugeben.
    Steuerfälle der Gewinn-Erfassung haben die Dateiendung »GewErfass2019«.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Im Photovoltaikmodul im Auswahlmenü auf der linken Seite finden Sie " Umsatzsteuer Voranmeldung" Dort wählen Sie das jeweilige Quartal aus. .
    Jetzt über Datei mit Zertifikat versenden.

    Danke, das hatte ich gemacht, die Werte sind aber nicht übernommen worden. Es ist eine Voranmeldung mit 0€ versendet worden, trotzdem hat mir Ihre Beschreibung die Lösung gebracht.
    Ich hatte bei den Werten ein falsches Belegdatum drin stehen, dadurch war der Wert im falschen Monat, und sogar Quartal.

    Vielen Dank für den Zaunpfahl ;)


    Trotzdem noch eine Frage, und zwar bleibt immer noch "Eigenverbrauch Stromlieferungen zu 16%" leer. Da habe ich keine Stelle gefunden um ein Datum einzutragen. Nur "Monate" unter Wiederbeschaffungskosten, da habe ich eine 10 für Oktober eingetragen.

    Da dies die erste Erklärung ist, kann ich ja nichts anteilig vom Vorjahreswert nehmen und muss somit "manuell erfassen" auswählen, oder? Was trage ich da ein?
    Den Eigenverbrauch nach Wiederbeschaffungskosten?
    Selbstkosten?

    oder muss der Block "Pauschale / eigene Ermittlung" verwendet werden?


    (zur Anlage und den Werten: die Anlage ist seit Mai in Betrieb, aber im Oktober kam erst die erste Abrechnung vom Netzbetreiber. Bisher sind alle Voranmeldungen komplett mit 0€ gelaufen)



  • Die Änderung beim Eigenverbrauch gibt es erst mit der Version, mit der auch die endgültige Erklärung verschickt werden kann. Also im Februar/März 2021.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Die Änderung beim Eigenverbrauch gibt es erst mit der Version, mit der auch die endgültige Erklärung verschickt werden kann. Also im Februar/März 2021.

    Das bedeutet das ich es (was? wo?) manuell eintragen muss, oder kann der Eigenverbrauch noch gar nicht berücksichtigt werden?

  • Hallo,

    derzeit melden Sie einfach einen zu hohen Eigenverbrauch an. Aber ein Eigenverbrauch ist oftmals im Jahresverlauf nur eine erste Schätzung, die dann mit der Erklärung genau wird.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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