Umgang mit Differenzen und Nachmeldung

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir ja jemand bei der Beantwortung der folgenden Frage helfen :)

    Ich habe die Steuererklärung 2019 per Elstam verschickt und es gab eine Differenz bei der Nachzahlung zu meinen Gunsten. Dies wird nach der Übernahme der Antwort auch im Steuerprogramm angezeigt.

    Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen und möchte die ansetzbaren Positionen nachmelden. Meine Frage: kann ich einfach die Positionen erfassen und dann erneut an das FA übermitteln? Meine Sorge ist, dass man dort durcheinander kommt, weil ja ein anderer Nachzahlungsbetrag ermittelt wurde und ich erneut übermittle.

    Danke schon einmal für jeden Tipp!


    Viele Grüße

  • Der Bearbeiter beim Fa schaut sich Ihren Steuerfall an und drückt an seinem PC, genau wie Sie, auf senden. Das System erzeugt jetzt einen Einkommensteuerbescheid. Ein zweiter Bescheid auf den selben Stichtag ist nur über eine Änderung ( AO) möglich. Also ohne Einspruch bzw. schlichte Änderung läuft dann nichts mehr. Also wäre es wichtig, zu wissen, ob der Bearbeiter bereits gesendet(gezeichnet) hat. Würde anrufen.

  • Wenn Sie, wie hier beschrieben, Ihre Nebenkostenabrechnung "nun" bekommen haben, dann können Sie die darin relevanten Positionen auch noch mit Abgabe der nächsten Steuererklärung geltend machen. Machen Sie es sich nicht zu kompliziert und verwenden einfach die Abrechnung, welche Sie im Festsetzungsjahr erhalten haben.

  • Hallo Adi,

    - vom FA noch nicht gezeichnet wurde -
    auch ich verstehe dein Wort gezeichnet nicht.

    Es ist doch so, dass die per ELSTER an die Finanzverwaltung uebertragenen Daten so lange ruhen,
    bis ein Finanzbeamter oder der Kollege Herr Computer sich den Steuerfall ansehen.

    In einer viel frueheren Version der SteuerSparErklaerung glaube ich mich zu erinnern,
    dass beim erneuten Senden der Steuererklaerung per ELSTER
    dann der Hinweis kam,
    dass diese Steuererklaerung beim Finanzamt bereits in Bearbeitung ist.

    Frueher soll es so gewesen sein,
    dass das Finanzbeamte immer nur die (vor seinem Klick)
    zuletzt gesendete Steuererklaerung angezeigt bekam.

    Zwischen dem ersten Ansehen des Steuerfalls
    und der Erstellung (bzw. dem Erhalten) des Steuerbescheides kann es lange dauern.

    Alles, was in der Zwischenzeit per ELSTER gesendet wird,
    sieht der Finanzbeamte vielleicht gar nicht (automatisch)
    bzw. ignoriert der Kollege Herr Computer.

    Ich weiss nicht, ob es heute beim erneuten Senden einer Steuererklaerung per ELSTER
    in der SteuerSparErklaerung den Hinweis gibt,
    dass diese Steuererklaerung beim Finanzamt bereits in Bearbeitung ist.

  • Hallo Papa_001,

    meines Wissens duldet das Finanzamt stillschweigend aus Vereinfachungsgruenden,
    in der Einkommensteuererklaerung bei Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerlohn
    die Daten der Mieterabrechnung (= Betriebs- und Nebenkostenabrechnung) bzw. der WEG-Abrechnung
    vom Vor-Vorjahr.

    Oft ist bis zum Fristende - ohne Steuerberater -
    die Mieterabrechnung bzw. die WEG-Abrechnung des Vorjahres nicht da.

    Der Aufwand für das Finanzamt und den Steuerpflichtigen ist dann groß,
    wenn das Finanzamt die korrekten Daten verlangt.
    Entweder das Finanzamt laesst - auf Antrag des Steuerpflichtigen ! -
    den Einkommensteuerbescheid bezueglich dieser Betraege offen
    und der Steuerpflichtige muss Betraege in Eigeninitiative nachmelden.
    Oder der Steuerpflichtige muss in Eigeninitiative
    fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid erheben
    und die Betraege in Eigeninitiative nachmelden.
    In beiden Faellen muss das Finanzamt einen korrigierten Einkommensteuerbescheid erstellen.


    Ich nehme daher immer die Daten der letzten mir vorliegenden Mieterabrechnung bzw. WEG-Abrechnung.

  • Hallo Papa_001,

    meines Wissens duldet das Finanzamt stillschweigend aus Vereinfachungsgruenden,
    in der Einkommensteuererklaerung bei Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerlohn
    die Daten der Mieterabrechnung (= Betriebs- und Nebenkostenabrechnung) bzw. der WEG-Abrechnung
    vom Vor-Vorjahr.

    ...


    Ich nehme daher immer die Daten der letzten mir vorliegenden Mieterabrechnung bzw. WEG-Abrechnung.

    Sie liegen fast richtig. Lesen Sie einfach die Eingabehilfe im Bereich Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung "Welche Zahlung berücksichtigen: Vorauszahlung oder Endabrechnung?" Das Stichwort lautet hier "Genehmigung der Jahresabrechnung"

  • Das halte ich aber für sehr fraglich. Das das FA Beträge offen hält. Festsetzungen, wenn Entscheidungen anhängig sind, das ja.

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