Wenn die Eltern ihr erwachsenes Kind finanziell unterstuetzen, muessen alle Einkünfte und Bezuege vom aktuellen Steuerjahr vom unterstuetzen Kind in der Einkommensteuererklaerung der Eltern angegeben werden.
Außergewoehnliche Belastungen -> Unterhalt für beduerftige Personen -> Einkünfte/Bezuege der beduerftigen Person
Es geht hier ausschließlich um den Zuschuss-Anteil vom BAFOEG!
================================================== ==
Im BAFOEG Formblatt 7 wurde in der Vergangenheit von den Eltern ein zu niedriges voraussichtlichen Einkommen angegeben.
Daher wurde vom unterstuetzen Kind in der Vergangenheit zu viel gewaehrtes BAFOEG zurueckgefordert.
Die Rueckzahlung vom Zuschuss-Anteil vom BAFOEG durch das Kind erfolgte im aktuellen Steuerjahr.
In der SteuerSparErklaerung kann bei Ausbildungsbeihilfen und bei „Weitere Bezuege“ (der unterstuetzten Person) kein negativer Betrag eingegeben werden.
Frage:
=====
Wo bzw. wie kann ich in der SteuerSparErklaerung die im aktuellen Steuerjahr erfolge Rueckzahlung der „Rueckforderung“ von BAFOEG durch das Kind (bei Einkuenfte/Bezuege der beduerftigen Person eingeben?
Als Workaround fand ich nur „Aufwendungen zu den Bezuegen“.
Achtung:
Es geht hier nicht um die Rueckzahlung des Darlehensanteils vom BAFOEG!
Ich bedanke mich im Voraus für sachliche Hinweise und Tipps.
Außergewoehnliche Belastungen -> Unterhalt für beduerftige Personen -> Einkünfte/Bezuege der beduerftigen Person
Es geht hier ausschließlich um den Zuschuss-Anteil vom BAFOEG!
================================================== ==
Im BAFOEG Formblatt 7 wurde in der Vergangenheit von den Eltern ein zu niedriges voraussichtlichen Einkommen angegeben.
Daher wurde vom unterstuetzen Kind in der Vergangenheit zu viel gewaehrtes BAFOEG zurueckgefordert.
Die Rueckzahlung vom Zuschuss-Anteil vom BAFOEG durch das Kind erfolgte im aktuellen Steuerjahr.
In der SteuerSparErklaerung kann bei Ausbildungsbeihilfen und bei „Weitere Bezuege“ (der unterstuetzten Person) kein negativer Betrag eingegeben werden.
Frage:
=====
Wo bzw. wie kann ich in der SteuerSparErklaerung die im aktuellen Steuerjahr erfolge Rueckzahlung der „Rueckforderung“ von BAFOEG durch das Kind (bei Einkuenfte/Bezuege der beduerftigen Person eingeben?
Als Workaround fand ich nur „Aufwendungen zu den Bezuegen“.
Achtung:
Es geht hier nicht um die Rueckzahlung des Darlehensanteils vom BAFOEG!
Ich bedanke mich im Voraus für sachliche Hinweise und Tipps.
Kommentar