Arbeitsstelle 500km weit weg - Wie Arbeitsweg eintragen?

  • Hallo,

    ich habe einen etwas komplizierten Fall bzgl. meines Arbeitsweges. Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Fachhochschule X und gleichzeitig Doktorand an einer Universität Y.

    Ich bin offiziell an der Fachhochschule X angestellt, werde also von dort bezahlt im TV ÖD, arbeite aber 99% der Zeit an der Universität Y. Grund hierfür ist, dass die Hochschule und die Universität in einem Forschungsprojekt zusammenarbeiten und meine Arbeiten zum Großteil in den Laboren der Universität Y stattfinden.

    Ich bin letztes Jahr 5 mal zu meiner offiziellen Arbeitsstätte gefahren und habe dort jeweils 3-4 Tage verbracht, wobei ich mir dann immer ein Hotel/AirBnB nehmen musste.

    Wie und wo trage ich jetzt diese Fahrtkosten ein? Mein offizieller Arbeitgeber, die Hochschule X, ist ca. 500km weit weg von meinem Wohnort, der auch gleichzeitig der Standort der Universität Y ist.

    Ich habe schon alles mögliche ausprobiert. Ich kann diese Reisen nicht Arbeitsweg eintragen, weil ich dann quasi 5 Besuch a 4 Tage = 20 Arbeitstage eintragen müsste. Es handelt sich aber auch nicht um eine Dienstreise, da ich ja quasi von meinem Wohnort zu meiner Arbeitsstelle fahre.

    Ich hoffe ich konnte die Situation gut darstellen, es ist wie gesagt etwas verzwickt.

    Wo muss ich diese Reisen + Hotelkosten eintragen? Was sind das dann überhaupt für Reisen?

    Vielen Dank im voraus!

    Viele Grüße

  • Hallo,

    ich bin nur als Doktorand bei der anderen Universität eingeschrieben. D.h. es gibt kein Gehalt o.Ä. Ich habe de facto nur einen Arbeitgeber, die Hochschule X mit Steuerklasse 1.

    Vg

  • Zwei Fragen dazu:

    • Hast du eine ‚erste Arbeitsstelle‘? (Das muss nicht unbedingt ein Standort des Arbeitgebers sein.)
    • Wie gibst du die Wege zur Arbeit an der Uni Y an?


    Am Einfachsten wäre es, wenn deine erste Arbeitsstelle an der Uni Y wäre. Dann sind die Arbeitstage dort für den Weg zur Arbeit zu zählen - Entfernung Wohnung - Uni-Labor. Die Reisen zur Hochschule X, auch wenn das dein eigentlicher Arbeitgeber ist, wären Dienstreisen.
    Diese Vorgehensweise würde mir sehr plausibel erscheinen. Die SSE bietet bei den Werbungskosten/Weg zur Arbeit einen Assistenten, mit dem du prüfen kannst, welches deine erste Arbeitsstelle ist.

    Ist die Hochschule X als erster Arbeitsplatz festgelegt, sind die Fahrten in Y Dienstreisen (oder -gänge). Wie du die Reisen, genauer die Aufenthalte, in X angibst müsstest du dann weiter recherchieren. In jedem Fall kannst du die 500 km nur 5x als Weg zur Arbeit angeben.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hey,

    also ich habe nur einen Arbeitsvertrag mit der Hochschule. Mit der Universität besteht kein Arbeitsvertrag, ich bin lediglich als Doktorand dort eingeschrieben.

    Ich habe jetzt ein bisschen gegoogled und es scheint dann doch wohl so, dass die Universität meine Arbeitsstätte ist, obwohl ich quasi keinen Arbeitsvertrag habe.

    In meinem Arbeitsvertrag ist aber die Hochschule als erste Tätigkeitsstätte gelistet, das ist das Problem.

    Vg

  • Tja: dort , wo man Geld bekommt, ist der Job und da wo man Doktorand ist, hat man Fortbildung... Ist das Gehakt so hoch, dass sich ggf. eine steuerliche Beratung lohnt?

  • Vielleicht hilft Ihnen für den Anfang dieser Beitrag? https://de.wikipedia.org/wiki/Erste_...itsst%C3%A4tte
    So wie Sie schreiben, besteht zwischen dem Forschungsprojekt Ihrer Hochschule mit der Universität kein Zusammenhang mit Ihrer Doktorandenstelle. Sie nutzen wohl einfach die Gunst der Stunde, um sich weiter zu qualifizieren. Wie genau die Festlegung ihrer Arbeitsstelle an der Hochschule als erste Tätigkeitsstätte (und wie lange) zu qualifizieren sei, müsste ggf. steuerrechtlich geklärt werden. Das kann hier nicht erfolgen. Aber auch so, könnte ja der Aufwand für die Doktorandenstelle über die Sonderausgaben als Ausbildungskosten noch ausreichend erklärt werden?

  • Naja, die Wikipedia kann, wie dieses Forum auch, nur Denkanstöße geben. Dann sollte man sich schon in Primärquellen informieren (z.B. BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014) oder Hilfe beim Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein holen.

    Vielleicht hilft aber auch der Assistent der Steuersparerklärung. Letztlich geht es darum, hat der TE eine erste Tätigkeitsstätte oder nicht. Und wen ja, welche ist es. Wenn diese im Arbeitsvertrag festgelegt ist, gibt es keinen Zweifel.

    Im Übrigen hat der TE nirgens geschrieben, dass zwischen seiner Doktorentenstelle und der Arbeit im Labor der Uni kein Zusammenhang besteht. Es wäre schon eher ungewöhnlich, wenn die Dissertation keinen Zusammenhang mit der aktuellen Forschungsarbeit hat.

    Mein Tipp: Assistent der SSE. Wenn das nicht eindeutig ist, gibt es immer noch Lohnsteuerhilfevereine. Die sollen kostengünstiger als Steuerberater sein.

  • Letztendlich wurden bisher zu wenig tatbestandliche Informationen geliefert, um aus der spekulativen Meinungsfindung heraus zu gelangen. Daher können auch hier bisher nur Denkanstöße helfen.
    Anzugeben, eine erste Tätigkeitsstätte sei an der Hochschule gelistet und gleichzeitig keine näheren Angaben zu machen, wie beim öffentlichen Arbeitgeber mit weiteren arbeitsrechtlichen Reisekostenerstattungen verfahren wird, lässt kein ausreichendes Bild entstehen, daher wären Primärquellen, ohne eine gewisse Vorbildung nur bedingt hilfreich. Das ist zumindest meine Meinung, auch wenn der Verweis auf Primärquellen, zumindest die Richtlinien aus dem Steuerhandbuch, Vorrang zu geben sei. Nach der quantitativen Betrachtungsweise, ist es hier nicht sicher, ob der Arbeitsplatz an der Hochschule noch als erste Tätigkeitsstätte anzusehen sei. Daher erst einmal der Wikipedia-Artikel „… für den Anfang.“ Aber danach ist vielleicht erst einmal gar nicht gefragt, obwohl viele sich hier vorstellen, dass bestimmte weitere Fragen noch genauso zu klären seien.
    Die Hauptwohnung befindet sich dem Anschein nach schon gar nicht mehr am Arbeitsplatz der ersten Tätigkeitsstätte. Jede Bewegung am entsendeten Arbeitsort noch als Reisekosten erklären zu können, wäre mutig.
    Um die Aufwendungen der Doktorandenstelle steuerlich aufzugreifen, sind ebenso zu wenig Angaben gemacht. Komfortabel wäre es, wenn der Zusammenhang tatsächlich mit dem Forschungsauftrag der beiden Forschungsinstituten stünde.
    Timjim Reisen werden bei Auswärtstätigkeiten eingetragen. Dort können weitere Kosten, wie Hotel, Fahrtkosten usw. eingetragen werden. Vielleicht hatten Sie das gesucht?

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