Doppelte Haushaltsführung: Verlegung des Erstwohnsitzes

  • Guten Tag,

    ich würde gerne wissen, wie ich folgenden Sachverhalt im Zusammenhang mit einer Doppelten Haushaltsführung in der SteuerSparkErklärung korrekt eintragen kann:

    - Seit Oktober 2016 habe ich mit meiner Frau in A gewohnt.
    - Im Oktober 2018 habe ich in B eine neue Stelle angetreten und aufgrund der weiten Entfernung eine Zweitwohnung angemietet. Da meine Frau weiterhin in A wohnte und dort mein Lebensmittelpunkt lag, habe ich in meiner Steuererklärung eine Doppelte Haushaltsführung angegeben.
    - Im September 2019 hat meine Frau eine neue Stelle in C angetreten. Da auch dies weit entfernt von A und B liegt, sind wir beide zusammen mit unserem Erstwohnsitz nach C gezogen und haben unsere Wohnung in A aufgegeben. Mein Erstwohnsitz liegt jetzt in C (gemeinsam mit meiner Frau), mein Zweitwohnsitz weiterhin in B, da ich noch immer dort arbeite.

    Ich möchte auch weiterhin eine Doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung angeben. Allerdings ist die Frage in der Maske "Angaben zu Zeiträumen" "Der Hausstand in ___ besteht seit dem ___" im oben geschilderten Sachverhalt nicht ganz einfach zu beantworten: Der Wohnsitz in A bestand seit dem 01.10.2016, der Wohnsitz in C seit dem 01.09.2019. Wie gehe ich hier vor?

    Und was mache ich ab nächstem Jahr? Das Programm lässt in diesem Datumsfeld kein Datum zu, das nach der Einrichtung des Zweithaushalts liegt. Wenn ich daher nächstes Jahr angebe, dass der Hausstand in C erst seit 2019 besteht, kann ich nicht mehr angeben, dass der Zweithaushalt seit 2018 eingerichtet ist. Genau dieses Problem hält mich bisher auch davon ab, einfach zwei separate Fälle von doppelter Haushaltsführung im Programm anzulegen, um den Sachverhalt abzubilden.

    Zudem unterscheidet sich natürlich die Strecke für die Familienheimfahrten vor und nach der Verlegung des Erstwohnsitzes. Wie mache ich kenntlich auf welchen Erstwohnsitz sich die jeweiligen Fahrten beziehen?

    Ich bin für alle Hinweise dankbar!

  • Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe dies auch in Erwägung gezogen, aber wenn ich zwei Fälle doppelter Haushaltsführung anlege, dann kann ich im zweiten Fall (mit Erstwohnsitz in C ab 01.09.2019) nicht mehr die Frage "Zweithaushalt eingerichtet am ___" korrekt beantworten (01.10.2018), weil das Programm beanstandet, dass dieses Datum vor der Einrichtung des Erstwohnsitzes liegt. Wenn ich stattdessen das gleiche Datum (01.09.2019) eintrage, zeigt das Programm an, dass beispielsweise wieder Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden könnten - was nach meinem Verständnis nicht möglich wäre. Ich weiß nicht, wo dieses Datum sonst noch eine Rolle spielt.

  • Sie haben Recht. In der SSE wird das Datum beanstandet, in einer anderen Ausgabe der aav, womit ich es nachgestellt hatte, nicht. Behalten Sie einfach die Angabe zum Erstwohnsitz auch bei der zweiten doppelten Haushaltsführung bei. Vielleicht ist dies aber auch gar nicht notwendig, denn Voraussetzung ist ja nur, damit Sie überhaupt vor der Einrichtung eines doppelten Haushalts zuvor einen eigenen Hausstand am Heimatort hatten. Belassen Sie es einfach bei einer doppelten Haushaltsführung und geben ab dem Zeitpunkt des Neubezuges des neuen Erstwohnsitzes (Heimatort) den veränderten Kilometerstand an. Unter Umständen müssten Sie dem Finanzamt Erläuterungen machen, wenn es danach fragt.

  • Belassen Sie es einfach bei einer doppelten Haushaltsführung und geben ab dem Zeitpunkt des Neubezuges des neuen Erstwohnsitzes (Heimatort) den veränderten Kilometerstand an. Unter Umständen müssten Sie dem Finanzamt Erläuterungen machen, wenn es danach fragt.

    In Ordnung, Danke für den Tipp. Ich denke, dies wird die einfachste Lösung sein. Ich werde eine entsprechende Erläuterung für das Finanzamt hinzufügen.

  • Das können Sie so machen, aber wenn Sie unaufgefordert Erläuterungen einfügen (Das betrifft aber nicht jede Stelle bei der Elsterübertragung), wird Ihr Steuerfall ausgesteuert und manuell bearbeitet. Lassen Sie doch einfach den Frontendassistenten, den Computer, der ihre Steuererklärung automatisiert bearbeitet, entscheiden, wo, und ob, an einer Stelle weitere Angaben und Nachweise zu erbringen sind. Sie können aber an jeder Stelle des Programms Erläuterungen einfügen und diese dann mit zur Belegvorhaltung nehmen.

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