Wie Corona Soforthilfe richtig verbuchen?

  • Hallo,
    weiß nicht genau, wie die Corona Soforthilfe für Unternehmen (https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/) richtig in der SteuerSparErklärung verbucht wird. Wo genau muss der Betrag rein?

    Der Betrag soll lt. Finanzamt München nicht in den Kennzahlen 48 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, z.B. Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG) und 45 (Übrige nicht steuerbare Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt) eingetragen werden:
    https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/…oforthilfen.pdf

    Hauptseite, das o.g. Dokument findet sich in der Mitte der Seite:
    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...en&c=n&d=x&t=x

  • Steht doch alles in der Eingabehilfe:

    Wenn Sie staatliche Zuschüsse zum Überstehen der Coronakrise erhalten haben, sind diese als Betriebseinnahmen zu erfassen und über den Gewinn mit der Einkommensteuererklärung zu versteuern. Erfassen Sie die Zuschüsse in der Tabelle »Sonstige Einnahmen« im Bereich »Betriebseinnahmen/Kapitalerträge und sonstige Einnahmen«. Die Einnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind daher ohne Umsatzsteuersatz zu erfassen.
    Bei weiteren Fragen zum Thema Corona steht Ihnen unser E-Book kostenlos zur Verfügung.

  • Ich habe hierzu noch eine Frage: die Corona- Hilfe habe ich in der Gewinn- Erfassung 2020, als Betriebs- Einnahme erfasst, nun erscheint aber in der Einkommenssteuererklärung noch einmal ein Feld über Corona- Hilfen (unter dem Thema Gewinn/Verlust) wenn ich den Betrag hier nocheinmal erfasse, ist dieser dann doppelt erfasst?

  • Wird nicht doppelt erfasst. Das Ergebnis der Gewinnermittlung kann man in die Einkommensteuererklärung entweder importieren oder direkt erfassen. Da wird die Anlage G oder S erzeugt.

  • @ O.Thelen

    Wenn Sie den Betrag unter "Kapitaleinkünfte und Sonstige Erträge" in der Gewinnerfassung/-ermittlung erfasst haben, erscheint dieser automatisch in der Ziele 15 der Anlage EÜR.

    Staufer

  • Zitat

    In der Einkommensteuererklärung müssen Sie nichts eintragen.


    Das stimmt nicht ! In der Einkommensteuererklärung für 2020 müssen bei Erklärung von Gewinneinkünften zwingend Angaben zu Corona-Hilfen

    gemacht werden. Dafür wurde sogar eine eigene Anlage Corona-Hilfen geschaffen. Auf den Gewinn hat das zwar keinen Einfluss, aber ohne diese

    Angaben lässt sich die Einkommensteuererklärung nicht übermitteln. Im besten Fall kann das ein Steuerprogramm automatisch, abgefragt muss das

    auf jeden Fall werden.

  • [USER="12665"]Charlie24[/USER] hat recht. Ich habe meinen Eintrag editiert.

    Ich bin allerdings auf der Suche, wie man diese Anlage in der SSE aktivieren kann. Über Formular kann man nicht zu einem Eintrag gelangen und auch nicht die Anlage auf JA stellen.

    Staufer

  • Vorher erklären, geht.

    Da aber in der Gewinnermittlung kein Corona-Merker gesetzt wird, wird offenbar beim Import in die Steuererklärung kein Eintrag ausgelöst. Auch gibt es keinen aktiven Hinweis. Womöglich muss der Themenfilter in der Einkommensteuererklärung erweitert werden.

    Staufer

  • Das Steuerprogramm, das ich heuer verwende, befüllt die Anlage Corona-Hilfen automatisch, wenn in der EÜR die Corona-Soforthilfen

    und -Zuschüsse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen bzw. zurückgezahlte Corona-Hilfen als Betriebsausgaben eingetragen werden.

    Ausprobiert habe ich das noch nicht, selbst bin ich von der Thematik auch nicht betroffen. Die Anlage muss allerdings auch beigefügt

    werden, wenn keine Corona-Hilfen beantragt wurden.

  • Zitat

    Also bei mir erschien in der SSE2021 nichts automatisch.


    Das ist schon klar, ich hatte ja auch geschrieben: Das Steuerprogramm, das ich heuer verwende, ...

    Wie es in der SSE geht, hat [USER="4221"]Staufer[/USER] ja auch erst gestern herausgefunden bzw. beschrieben.

  • Für diejenigen, die ihre Steuererklärung 2020 vor der Übernahme in die neue SSE 2021 noch in der SSE 2020 - Prognose 2020 - fertigstellen wollen:

    Das Eingabefeld in der Einkommensteuererklärung für die Corona-Hilfe ist nicht in der SSE 2020 - Prognose Corona-Jahr 2020 zu finden, sondern erst in der SSE 2021 - Einkommensteuererklärung 2020.


    https://forum.steuertipps.de/forum/steuern/…hend-aktivieren

    Staufer

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