Werbungskostenpauschale Pensionäre

  • Hallo,

    ich gebe in das Programm der Steuererklärung 2019 unter:

    Nichtselbstständige Einnahmen
    Lohnsteuerbescheinigungen
    Pensionär

    ein, im Ergebnis werden 1000 € Werbungskostenpauschale abgezogen.

    Müsste da nicht 0 sein?

    Danke

  • Es müsste neben dem Versorgungsfreibetrag inklusive Zuschlag eine Werbungskostenpauschale von 102,00 € berücksichtigt werden.

    Das kann das Programm natürlich nur erkennen, wenn die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung vollständig eingetragen werden, also

    Nummer 8, 29, 30 und eventuell 31. Im Jahr des Versorgungsbeginns kann auch noch der AN-Pauschbetrag zum Ansatz kommen.

  • Danke,

    die Daten sind vollständig übertragen.

    Ja, es dürften nur 102€ berücksichtigt werden.
    Macht das Programm jedoch nicht, sondern setzt 1.000€ ein.

    Werbungskosten sind Aufwendungen, die Ihnen durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Haben Sie niedrige oder gar keine Aufwendungen, berücksichtigt die SteuerSparErklärung den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

    Das dürfte das Programm aber nicht bei Tätigkeit: Pension oder Vorruhestandsbezüge (ausschließlich)

  • Vermutlich ist der Betrag in Zeile 3 höher, als der Betrag in Zeile 8. Das wollten Sie doch ausdrücken, oder ?


    Wenn man nicht gerade am 01.01. in den Ruhestand eintritt, hat man ja im Jahr des Versorgungsbeginns noch Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit.

    Dann gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag eben zusätzlich zu den 102,00 € für Versorgungsempfänger. Wenn es nur eine Lohnsteuerbescheinigung

    gibt, ist der Betrag unter Nummer 3 dann höher als der unter Nummer 8, das ist richtig.

  • Danke,

    ich habe es jetzt mit einer "neuen" Erklärung versucht.

    Die blanko Erklärung weist in der Steuerberechnung fürdas Jahr 2019 Sonderausgaben-Pauschalbetrag -36€ auf.


    Weiter mit Nichtselbstständige Einnahmen
    Lohnsteuerbescheinigungen

    Einzige Eingaben

    Pension oder Vorruhestandsbezüge (ausschließlich)
    Pensionär (Beamter im Ruhestand)
    Steuerklasse
    Zeitraum 1.1 bis 31.12

    Bruttoarbeitslohn 100.000 und Lohnsteuer 20.000

    Das Programm weist dann automatisch die 1.000 aus und zieht sie ab.

    Schätze ein Programmfehler.

  • dann fehlt noch eine Eingabe: Beginn des Versorgungsjahres! Ist ggf. etwas versteckt? Wie war es denn im Vorjahr?
    Kann mir einen Programmfehler nicht vorstellen - meistens sitze der Fehler vor dem PC!u

  • Zitat

    Einzige Eingaben ...


    Wenn nur der Bruttoarbeitslohn und die Steuern eingetragen werden, erkennt das Programm m. M. nach nicht, dass es sich um

    Versorgungsbezüge handelt. Die Auswahl Pensionär (Beamter im Ruhestand) allein reicht dafür vermutlich nicht aus. Es müssen

    alle Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden. Nachzustellen ist mir im Moment zu zeitaufwändig.

  • Danke,

    das mit dem Versorgungsjahr war der entscheidende Hinweis.

    Es fehlte der Haken zur Zeile 8 und 9

    Hatte ich für 2018 auch nicht beachtet.

    Jetzt sind AN-Pausch weg dafür die Freibeträge Versorgungsbezüge da.:)


    Noch einen Frage, woher nimmt sich das Programm die Info Vorauszahlung.
    Habe für 2019 keine Vorauszahlung geleistet dennoch tauchen welche auf?

    MfG

  • Hallo,

    Danke,

    wer suchet der findet.

    Habe wohl doch Vorauszahlung geleistet:D

    Jetzt passen nur noch nicht die Beträge überein.

    Noch mal Danke.

    Manchmal braucht es jemanden, der einen schubst, wenn man auf dem Schlauch steht.

    MfG

  • Hallo zweibeide,

    mich würde interessieren, warum die fehlende Eingabe nicht auffällt. Sie haben doch vermutlich eine Bescheinigung vorliegen mit Angaben für z.B. Zeile 8 und 29. Wenn Sie die Lohnsteuerbescheinigung von 3 bis ... abschreiben, müssten Sie doch auch zur Zeile 8 kommen. Warum erfasst man dann den Betrag nicht?

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Zitat

    mich würde interessieren, warum die fehlende Eingabe nicht auffällt.


    Meiner persönlichen Meinung nach hat das damit zu tun, dass die Nummern 8, 9 sowie 29 ff der Lohnsteuerbescheinigung zunächst

    aktiviert werden müssen, um dort Werte eintragen zu können. Ab einem bestimmten Alter kann man so etwas schon mal übersehen.

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