Besteuerungsanteil Renten

  • Ich habe für meine Mutter die Steuererklärung ausgefüllt, beim Vergelich des Steuerbescheides mit der Erklärung kommt es zu Differenzen bei der Ermittlung des Besteuerungsanteils der Renten (das Finanzamt setzt einen höheren Betrag als Besteuerungsanteil an). Die Basis ('Brutto') Werte sind identisch.
    Ich kann in der Steuersparerklärung nicht erkennen wie das Programm auf seinen Anteil kommt - und daher auch schlecht erkennen wo nun der Fehler liegt - falsche Ermittlung der Daten im Programm ? Fehler des Finanzamts (glaub ich eher weniger, aber man kann's ja nicht ausschließen) ? Fehler vor dem Rechner ?

  • Hallo gigabass,

    haben Sie die Rentenbescheinigung vollständig abgeschrieben bzw. welche Bescheinigung liegt Ihnen vor? Gibt es Hinweise vom Steuerprüfer?

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Zunächst den tatsächlichen Renten -Besteuerungsanteil ermitteln. Dann das Ergebnis der SSE mit dem amtlichen Bescheid vergleichen.
    Das Jahr des Rentenbeginns ist entscheidend.

    Vorsicht: Es gibt auch Folgerenten(Gleiches Stammrecht)

    Eine Rente aus dem gleichen Rentenstammrecht liegt z.B. vor, wenn

    eine Altersrente auf eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente folgt oder
    Sie eine Witwenrente beziehen und der verstorbene Ehegatte bereits eine Altersrente bezogen hatte

  • wichtig ist auch der sog. Anpassungsbetrag, der sich nach dem Renteneintrittsjahr berechnet und der in den Bescheinigungen der DRV aufgeführt ist.

  • Man braucht die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Den sog. Rentenanpassungsbetrag selbst zu ermitteln, ist insbesondere bei

    Renten, die Kindererziehungsanteile enthalten (sog. Mütterrente) einigermaßen schwierig, da es hier 2019 erneut eine Reform gegeben hat.

    Die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt kann online hier beantragt werden: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

    Automatisch erhält man die nämlich nicht! Alternativ kann der Bescheinigungsabruf bei Mein ELSTER für die Mutter eingerichtet werden

  • ... Alternativ kann der Bescheinigungsabruf bei Mein ELSTER für die Mutter eingerichtet werden

    Ja, das ist die beste Idee, so habe ich das auch gemacht. Unter dem eigenen Elster-Login eine Belegabrufsberechtigung für die Mutter bestellen. Es kommt dann per Post ein Schreiben mit Freischaltcode an die Mutter, den muss man dann wiederum unter seinem eigenen Elster-Login eingeben und dann funktioniert's auch mit der SteuerSparErklärung und man muss nicht die Bescheinigungen der DRV abtippen.

    Ich verschicke natürlich dann auch die Steuererklärung meiner Mutter mit meinem Elster-Login aus SSE. Mutter hat gar kein Elster-Login.

  • Vielen Dank für die Hinweise
    Die Daten wurden schon richtig abgetippt, das hatte ich kontrolliert.

    ich werde die Bescheinigung und auch die Belegabrufsberechtigung jetzt mal beantragen.

  • Sie können die Erklärung auch ohne diese Eingaben abschicken: das FA wird schon den richtigen Betrag nehmen - und dann können Sie diesen für Ihre Unterlagen nachtragen fürs nächste Jahr!

  • Zitat

    ... und dann können Sie diesen für Ihre Unterlagen nachtragen fürs nächste Jahr!


    Damit allein ist es leider nicht getan. Man muss den Rentenanpassungsbetrag ja jedes Jahr so anpassen, dass der steuerfreie Rentenanteil stimmt.

    Nachdem die Mütterrentenreform 2019 erst Mitte des Jahres 2019 in Kraft getreten ist, ist die Berechnung für 2020 erneut nicht ganz trivial.

  • Hallo Charlie24, also die Mütterrentenreform bewirkt, dass der Rentenfreibetrag neu berechnet wird. ? Die Neuberechnung für 2020 wäre dann in der "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" wie sich der Bescheid der DRV nennt, enthalten ?

  • Zitat

    Die Neuberechnung für 2020 wäre dann in der "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" wie sich der Bescheid der DRV nennt, enthalten ?


    Richtig, die Neuberechnung des steuerfreien Rentenbetrags ist für 2019 erst ab Juli wirksam geworden, ab 2020 wirkt sich dann der Jahreswert

    aus. Ab 2021 wäre eine Eigenberechnung des steuerfreien Rentenanteils dann wieder sehr einfach, aber warum soll man sich die Mühe machen,

    wenn es die Bescheinigung von der DRV und alternativ den Bescheinigungsabruf der Finanzverwaltung gibt. Für mich habe ich die

    Eigenberechnung zwar hinterlegt, aber das hat eher den Zweck, schnell einen Überblick zu haben, wie sich der steuerpflichtige Rentenanteil

    im Laufe der Jahre bereits erhöht hat und weiter erhöht.

  • Richtig, die Neuberechnung des steuerfreien Rentenbetrags ist für 2019 erst ab Juli wirksam geworden,

    Heißt das: Für die erhöhte Rente ab Juli 2019 greift in 2019 kein höherer Freibetrag ?

    ab 2020 wirkt sich dann der Jahreswert aus.

    Demzufolge benötigt man keinen neuen steuerfreien Rentenbetrag, wenn die Rentnerin Ende 2019 verstorben ist?

  • Zitat

    Heißt das: Für die erhöhte Rente ab Juli 2019 greift in 2019 kein höherer Freibetrag ?


    Doch, der steuerfreie Betrag ist aber nur für das 2. Halbjahr 2019 neu gerechnet, also nicht für das gesamte Jahr 2019,

    so dass er sich ab 2020 erneut ändert. Danach bleibt er wieder unverändert, jedenfalls bis zur nächsten Reform.

  • Doch, der steuerfreie Betrag ist aber nur für das 2. Halbjahr 2019 neu gerechnet, also nicht für das gesamte Jahr 2019,

    so dass er sich ab 2020 erneut ändert. Danach bleibt er wieder unverändert, jedenfalls bis zur nächsten Reform.

    Ich danke Dir! Es war mir unklar, weil ich davon ausging, dass immer nur ein volles Jahr ab dem Erhöhungszeitpunkt berücksichtigt wird.

    so dass er sich ab 2020 erneut ändert. Danach bleibt er wieder unverändert, jedenfalls bis zur nächsten Reform.

    Das trifft in dem von mir angefragten Fall leider nicht zu, weil der Rentner Ende 2019 verstorben ist.

  • Zitat

    Das trifft in dem von mir angefragten Fall leider nicht zu, weil der Rentner Ende 2019 verstorben ist.


    Wobei Kindererziehungszeiten nach meiner Erfahrung in der Regel nur bei Rentnerinnen eine Rolle spielen. Mein steuerfreier Rentenbetrag

    hat sich seit dem ersten vollen Rentenjahr bis heute nie geändert.

  • Mein steuerfreier Rentenbetrag hat sich seit dem ersten vollen Rentenjahr bis heute nie geändert.

    Meiner auch nicht, weil ich keine Rente bekomme. Und Deiner nicht, weil eure Kindererziehungszeiten sicher besser bei der Mutter angelegt waren.

  • Zitat

    Und Deiner nicht, weil eure Kindererziehungszeiten sicher besser bei der Mutter angelegt waren.


    Genauso ist das! Davon abgesehen, entspricht das auch den realen Verhältnissen.

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