Meinem Finanzamt habe ich im Rahmen einer Betriebsprüfung Daten über den Export "Export für das Finanzamt (CSV-Daten)" zur Verfügung gestellt.
Die Prüfung wurde anhand dieses Exports und weiterer Unterlagen durchgeführt und es war soweit auch alles in Ordnung.
Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass das Fehlen der Kontennummern im Export die Prüfung erschwert.
Mir ist bewusst, dass es sich bei dem CSV-Export um einen Export in einem vom Finanzamt spezifizierten Format handelt und es damit etwas merkwürdig ist, dass das Finanzamt dieses Format als wenig geeignet empfindet, trotzdem die Frage:
Hätte es in der SteuerSparErklärung einen anderen Export gegeben, der für die Prüfung geeigneter gewesen wäre?