• Hallo. Ich bin im September letzten Jahre von England nach Deutschland umgezogen. Ich behielt meinen Job in London und pendle hin und her. Ich habe kein anderes Einkommen, kein Mieteinkommen in GB, keine Zinsen, keinen Job hier in Deutschland, nur mein monatliches Gehalt in London. Ich muss mein ausländisches Einkommen aus Vereinigten Königreich angeben. Ich glaube, ich muss ''Anlage AUS'' ausfüllen, aber ich kann nicht auf den Abschnitt ''Anlage'' klicken. Ich habe alle Informationen mit Hilfe des Roten Fadens ausgefüllt, aber ich habe keinen Teil gesehen, in dem ich mein ausländisches Einkommen seit meinem Umzug nach Deutschland deklariere, sondern nur das ausländische Einkommen vor meinem Umzug hierher.

    Kann mir jemand sagen, wie ich mein britisches Einkommen seit meinem Umzug nach Deutschland deklarieren soll? Habe ich etwas übersehen?

    Ich lerne gerade zu Hause Deutsch, aber ich verstehe wirklich nichts von dem Thema ''Steuer'' und muss viele Wörter und Begriffe nachschlagen, um die Software zu benutzen. Vielleicht ist etwas ''Lost in Translation'' oder ich habe etwas Wichtiges verpasst!

    Vielen Dank im Voraus für Hilfe oder Tipps, die Sie anbieten können. Mein Partner ist Deutscher, aber er macht keine Steuererklärungen und findet es schwer, mir zu helfen, weil er nicht weiß, was die meiste davon bedeutet oder auf Englisch hieß. Ich hoffe, dass ich meine Steuererklärung mit dieser Software machen kann, da ich mir keinen Buchhalter/Steuerberater leisten kann, weil ich in den letzten 9 Wochen wegen Corona nicht arbeiten konnte. Tut mir leid für meine schlechte Deutsch! Ich hoffe, dass Ihnen diese Nachricht verstehen kann :)

  • Kommt ein bisschen auf die Konstellation an. Ist der Arbeitgeber eine deutsche Firma oder eine britische? Das DBA müsste man sich auch genau anschauen.
    In der Regel gibst Du es folgendermaßen ein:
    Navigator "nicht-selbständige Einnahmen" aufklappen und dort unter "Arbeitslohn nach DBA". Dort dann je nach Konstellation angeben, ob der Lohn oder Lohnbestandteile ausschließlich dem Ausland oder Deutschland (z.B. bei deutschem Arbeitgeber im Ausland) zuzuordnen sind.
    Die Werbungskosten dann wie üblich erfassen, aber am Ende unter "Aufteilung der Werbungskosten" genau zuordnen, welche Werbungskosten aufs Ausland und welche ggf. aufs Inland entfallen.

  • Vielen Dank für die Antwort, sie ist sehr hilfreich! ich arbeite für eine britische Firma und habe keine Werbungskosten in DE oder GB. Ich habe gedacht, dass dies nicht möglich ist, wenn man im Ausland für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet. Ich behielt auch keine Einnahmen, usw. Ich werde mehr über dieses Thema lesen, zum späteren Nachschlagen. In meiner Arbeit muss ich keine Steuererklärung in GB machen und weiß überhaupt nicht von solche Sachen! Ich habe noch viel zu lernen :)

    Mir wurde letztes Jahr von einem Steuerberater gesagt, ich sollte mir keine Sorgen für 2019 machen, wegen des DBA. Für das nächste Jahr denke ich, dass es ein größeres Problem wird und ich dann vielleicht einen Steuerberater holen muss. In GB bezahle ich automatisch Steuer und ''National Insurance'' (für unsere nationale Krankenkasse, NHS), da ich nicht selbständig bin. Ich habe meine monatlich Lohnabrechnungen, die meine Steuer und Versicherungszahlungen ausweisen, und muss nur meine Einnahme deklarieren mit keine Werbungskosten usw.

    Nochmals vielen Dank und ich werde deine Tipps heute versuchen.

  • [USER="12866"]sarahK[/USER]
    Keine Werbungskosten im Ausland bei Auslandstätigkeit kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Was ist mit Wegen zur Arbeit? Telefonanschluss? etc.
    Ob ggf. eine doppelte Haushaltsführung angegeben werden kann (und akzeptiert wird) hängt ggf. davon ab, wann welcher Wohnsitz begründet wurde.
    Auf jeden Fall sollten Sie sich mal erkundigen, welche Sozialabgaben und sonstige Vorsorgeaufwendungen aus dem Ausland auch bei der deutschen Steuer berücksichtigt werden können - entweder selber erkundigen oder mal den Steuerberater auf das Schreiben des Finanzministeriums zur "Rechtssache Bechtel" hinweisen (GZ: IV C 3 - S 2221/14/10005 :003, Dok: 2017/0863639).
    -> https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…he-Bechtel.html

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