Mist, ich bekomms einfach nicht hin!
Ich möchte gerne die EÜR als Papier-Formular verschicken.
In der Gewinnerfassung - Voreinstellungen und Elsterkonfiguration - ELSTER-Konfiguration möchte ich gerne im Feld ELSTER-Einstellungen den Wert "Kein Elster" setzen.
Das ist laut Eingabehilfe möglich, wird mir aber in der Drop-Down-Box nicht angeboten.
Was mache ich falsch?
EÜR als Papier-Formular?
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Eine EÜR muss elektronisch authentifiziert übermittelt werden, wenn das Finanzamt keinen Härtefall anerkennt.
Einzelheiten siehe § 60 Abs. 4 EStDV: http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__60.html
Allgemeines siehe: https://www.elster.de/eportal/infoseite/rechtliches
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Charlie 24 hat natürlich recht. Aber wenn Sie es unbedingt ausdrucken möchten, warum gehen Sie nicht auf Formular und dann auf drucken ?
Oder meinen Sie : Elster (altes Verfahren ohne elektronische Unterschrift ) ?
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Hallo Charlie 24,
entfernen Sie den Haken bei "Ich möchte Elster nutzen ..." ganz oben im Dialog. (die Option gibt es nicht)
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Herr Jung, bei der Gewinnermittlung finde ich diese Option nicht.
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Hallo Adi,
da habe ich nicht genau geschaut. In der Gewinnermittlung gibt es diese Option nicht, da die Unterlagen per Elster abzugeben sind.
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Jetzt muss ich doch mal was los werden zur Gewinnermittlung. Seit vielen Jahren betreue ich einen Handwerkerbetrieb in der Baubranche.
Wer ist bloß auf die Idee gekommen, wir müssen den Konten einen Namen geben. Genial. Hier sind nämlich in der Regel keine Buchhalter unterwegs. Ich kenne das auch anders. Bei ähnlichen Programmen: Ständig kommen Anfragen: Muss ich 1780 oder 3465 buchen ? Dieses Problem habe ich nicht. Hatte noch nie Probleme mit irgendwas. Auch da Finanzamt hatte noch nie Fragen.Stimmt nicht ganz. Ein kleines Problem habe ich manchmal An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer. Dann die Frage "Für 2019". Da benötige ich fast
jedesmal die Eingabehilfe. Hat aber nichts mit dem Programm zu tun.Gruß
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Zitat
Hallo Charlie 24,
entfernen Sie den Haken bei "Ich möchte Elster nutzen ..." ganz oben im Dialog. (die Option gibt es nicht)
Ich habe doch gar keine Frage gestellt. Ich kenne die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der EÜR. -
Hallo Herr Jung,
1. ich war nicht präzise, wie Sie selbst schon bemerkt haben, geht es mir natürlich um die Gewinnermittlung und nicht um die Gewinnerfassung.
2. Ich habe gelesen, dass bis zu einer Obergrenze von €410 die EÜR eben nicht nur elektronisch und authentifiziert sondern auch als Papier abgegeben werden kann. Das würde ich gerne tun. Insbesondere da es sich hier um die Steuererklärung meines Vaters (im Ruhestand) handelt, der ansonsten die Einkommensteuer auf Papier abgibt.
(Update: Zur 410-Euro-Grenze siehe auch hier, ganz unten unter "Ausnahmen": https://www.steuertipps.de/steuererklaeru…men-zur-nutzung)
Verstehe ich Sie richtig, dass ich das über die Software gar nicht hinbekomme?
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Bitte lesen Sie #3
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Hallo Adi,
Sie haben natürlich Recht. Vielen Dank für den Hinweis!
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