Hallo zusammen,
ich besitze seit Januar 2020 eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, der zusammen mit der Anlage erworben wurde und somit erstattungsfähig bzgl. der Vorsteuer ist. Ich frage mich jetzt aber, wie ich dies korrekt im Photovoltaik-Modul der SterSparErklärung Plus 2020 (25.28) anlegen muss, da die AfA nur für die Photovoltaikanlage, nicht aber für den Batteriespeicher möglich ist. Wie schaffe ich es, das die Vorsteuer korrekt berechnet (und dann auch erstattet) wird, in der EÜR aber nur die Photovoltaikanlage ohne den Batteriespeicher berücksichtigt wird? Wenn ich die komplette Anlage (inklusive Batteriespeicher) als Anlagevermögen erfasse, wie kann ich dann den Kaufpreis des Batteriespeichers herausrechnen, ohne dass das die Vorsteuer ändert?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hierzu einen Tipp geben könnte.
Vielen Dank!
andreRem
ich besitze seit Januar 2020 eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, der zusammen mit der Anlage erworben wurde und somit erstattungsfähig bzgl. der Vorsteuer ist. Ich frage mich jetzt aber, wie ich dies korrekt im Photovoltaik-Modul der SterSparErklärung Plus 2020 (25.28) anlegen muss, da die AfA nur für die Photovoltaikanlage, nicht aber für den Batteriespeicher möglich ist. Wie schaffe ich es, das die Vorsteuer korrekt berechnet (und dann auch erstattet) wird, in der EÜR aber nur die Photovoltaikanlage ohne den Batteriespeicher berücksichtigt wird? Wenn ich die komplette Anlage (inklusive Batteriespeicher) als Anlagevermögen erfasse, wie kann ich dann den Kaufpreis des Batteriespeichers herausrechnen, ohne dass das die Vorsteuer ändert?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hierzu einen Tipp geben könnte.
Vielen Dank!
andreRem
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