Muß ich eine Einkommensteuerrückzahlung, die ich 2019 erhielt, in meiner Einkommensteuererklärung 2019 angeben? Und wenn ja, wo?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, habe schon stundenlang gegoogelt und nix gefunden...:(
gea
Muß ich eine Einkommensteuerrückzahlung, die ich 2019 erhielt, in meiner Einkommensteuererklärung 2019 angeben? Und wenn ja, wo?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, habe schon stundenlang gegoogelt und nix gefunden...:(
gea
Nachzahlungen oder Erstattungen müssen nicht erklärt werden.
Super! Vielen Dank, Adi!:)
Nachzahlungen oder Erstattungen müssen nicht erklärt werden.
Es sei denn, es handelt sich um Kirchensteuerzahlungen.
Die Frage bezog sich eindeutig auf Einkommensteuerzahlungen.
Die Frage bezog sich eindeutig auf Einkommensteuerzahlungen.
Manchmal muss man mitdenken, weil nicht alle trennen das so scharf wie Du.
Man kann da nichts falsch machen, das Finanzamt weiß das auch so, sie haben es ja selbst zurückgezahlt. Macht eher Sinn für die Berechnung.
Man kann da nichts falsch machen, das Finanzamt weiß das auch so, sie haben es ja selbst zurückgezahlt. Macht eher Sinn für die Berechnung.
In Bayern ist das nicht so, da gibt es eigene Kirchensteuerämter.
Auch in Bayern wird das Finanzamt von dem Kirchensteueramt automatisch immer ueber JEDE KircheneinkommensteuerRUECKerstattung per DFUE informiert.
Eine KircheneinkommensteuerNACHzahlung wird anscheinend NICHT an das Finanzamt uebermittelt oder vom Finanzamt zumindest nicht automatisch "verwendet"
- das waehre ja positiv fuer den Steuerpflichtigen.
Der Vollstaendigkeit halber
- da ja nicht jeder die Begrifflichkeiten so genau kennt -
muss man ausdruecklich darauf hinweisen,
dass Guthabenzinsen, die das Finanzamt fuer eine Einkommensteuerrueckerstattung gezahlt hat
UNBEDINGT in der Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres * bei Kapitalertraegen angeben MUSS !!!
* Siehe Datum vom Einkommensteuerbescheid.
Im Einkommensteuerbescheid sind diese Guthabenzinsen separat ausgewiesen!
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