Hallo Steuertipps Gemeinde,
ich möchte Trivialsoftware in der Gewinnermittlung / Anlage S als GWG angeben.
Ich habe jedoch lediglich unter "Buchwerte" die Felder "Herabsetzungsbetrag nach § 7g EstG" und "Abschreibung", in denen ich Beträge eingeben kann. Sobald ich aber den Wert der Abschreibung angebe (habe keinen Herabsetzungsbetrag), kriege ich diese Fehlermeldungen:
a42457f390.png
Nun ist mir unklar, ob mir etwas entgangen ist um das Programm zufriedenzustellen, oder kann ich diese Meldungen ignorieren?
___ Zusatzfragen:
1. Einen Laptop, den ich sowohl in nichtselbstständiger als auch selbstständiger Weise beruflich nutze, muss wird beim Abzug ja aufgeteilt. Das Programm sagt mir, ich müsse den selbstständigen Anteil zusätzlich erfassen, in der Gewinnermittlung. Doch wo gebe ich den Anteil in der Gewinnermittlung an?
2. Entschuldigt bitte wenn ich hier falsch damit bin - bei der Einkommenssteuererklärung ist unter "sofort abzugsfähige Arbeitsmittel" die Möglichkeit gegeben, eine Aufteilung vorzunehmen. Bei Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Arbeit sagt mir das Programm, eine Aufteilung sei seit 2008 bzw. 2009 nicht mehr möglich. Ist dafür die Gewinnermittlung gedacht oder (was ich eigentlich ausschließe, aber aufgrund meiner Unsicherheit frage ich dennoch..) fällt hier die Differenzierung weg, sodass ich "voller Abzug bei nichtselbstständiger Arbeit" bejahen kann? Für Abschreibungen funktioniert die Aufteilung hingegen.)
Tut mir leid, ich weiß Fragen über Fragen!! Ich beschwer mich natürlich nicht wenn sie nicht beantwortet werden können..
Vielen Dank und Gruß
ich möchte Trivialsoftware in der Gewinnermittlung / Anlage S als GWG angeben.
Ich habe jedoch lediglich unter "Buchwerte" die Felder "Herabsetzungsbetrag nach § 7g EstG" und "Abschreibung", in denen ich Beträge eingeben kann. Sobald ich aber den Wert der Abschreibung angebe (habe keinen Herabsetzungsbetrag), kriege ich diese Fehlermeldungen:
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Nun ist mir unklar, ob mir etwas entgangen ist um das Programm zufriedenzustellen, oder kann ich diese Meldungen ignorieren?
___ Zusatzfragen:
1. Einen Laptop, den ich sowohl in nichtselbstständiger als auch selbstständiger Weise beruflich nutze, muss wird beim Abzug ja aufgeteilt. Das Programm sagt mir, ich müsse den selbstständigen Anteil zusätzlich erfassen, in der Gewinnermittlung. Doch wo gebe ich den Anteil in der Gewinnermittlung an?
2. Entschuldigt bitte wenn ich hier falsch damit bin - bei der Einkommenssteuererklärung ist unter "sofort abzugsfähige Arbeitsmittel" die Möglichkeit gegeben, eine Aufteilung vorzunehmen. Bei Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Arbeit sagt mir das Programm, eine Aufteilung sei seit 2008 bzw. 2009 nicht mehr möglich. Ist dafür die Gewinnermittlung gedacht oder (was ich eigentlich ausschließe, aber aufgrund meiner Unsicherheit frage ich dennoch..) fällt hier die Differenzierung weg, sodass ich "voller Abzug bei nichtselbstständiger Arbeit" bejahen kann? Für Abschreibungen funktioniert die Aufteilung hingegen.)
Tut mir leid, ich weiß Fragen über Fragen!! Ich beschwer mich natürlich nicht wenn sie nicht beantwortet werden können..
Vielen Dank und Gruß
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