Umuzg für ein Arbeitszimmer

  • Moin,

    wir haben bei uns auf Arbeit im Jahr 2019 eine neue Vereinbarung das wir 50% im Homeoffice arbeiten dürfen.

    Zu dem Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes gibt es darin nur eine Regelung

    "Außerhalb ihrer Tätigkeit im Betrieb können Sie Ihren Arbeitsplatz frei wählen. Sie müssen
    jedoch darauf achten, dass arbeitsergonomische Voraussetzungen erfüllt sind und dass Dritte
    keinen Einblick in Daten und Unterlagen nehmen können."

    innerhalb des Betriebes haben wir einen "flexiblen Arbeitsplatz" so heißt es in der Regelung.

    Wir sind zu dritt meine Freundin, Kind und ich, wir sind 2019 von einer 3- in eine 4-Raumwohnung wegen einem Arbeitszimmer gezogen.
    Der Umzug war also ausschließlich beruflich veranlasst, weil in der alten Wohnung kein Platz für ein Arbeitsbereich gewesen wäre.
    Die Strecke zum Unternehmen hat sich nicht maßgeblich geändert ca. + 500m.
    Ein Arbeitsplatz wird zwar vom Arbeitgeber gestellt aber 50% der Zeit dürfen wir demnach von Zuhause aus arbeiten.

    Nun bleibt die Frage, könnten wir den Umzug als rein beruflich veranlassten Umzug absetzen? Da wir im Prinzip nur in eine 4-Raumwohnung für ein Arbeitszimmer gezogen sind. Was meint ihr?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Beziehen Sie aber eine größere Wohnung, um darin ein Arbeitszimmer einrichten zu können, reicht dies trotz einer Fahrzeitverkürzung von 15 Minuten für die Anerkennung einer beruflichen Veranlassung des Umzugs nicht aus (BFH-Urteil vom 16.10.1992, VI R 132/88, BStBl. 1993 II S. 610).

  • Die SteuerSparerklärung gibt unter - Sonstige Kosten u. Angaben - Haushaltnahe Dienstleistungen u. Handwerkerleistungen einen Hinweis "Privater Umzug" Bitte mal durchlesen.

  • Auch ich bin der (privaten) Meinung, dass in dem Beispielfall die steuerlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als beruflich bedigter Umzug nicht gegeben sind.

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