Rückerstattung der abgesenkten Versorgungsbezüge in BW

  • Hallo Zusammen,

    im Rahmen der Rückerstattung für die abgesenkten Versorgungsbezüge in BW wurde uns seitens des LBV die Fünftelregelung vorgeschlagen. Nun weiß ich leider nicht, wie ich das in die Steuersparerklärung 2020 eintragen kann. Könnte mir jemand helfen?

    DIe Beträge der Lohnsteuererklärung sind über den elektronsichen Datenabruf berits integriert.

    Vielen Dank im voraus

  • im Rahmen der Rückerstattung für die abgesenkten Versorgungsbezüge in BW wurde uns seitens des LBV die Fünftelregelung vorgeschlagen. Nun weiß ich leider nicht, wie ich das in die Steuersparerklärung 2020 eintragen kann. Könnte mir jemand helfen?

    Das Problem habe ich als Versorgungsbeamter des Bundes nicht. Meinen Antrag auf Anerkennung des 15. und 16. Lebensjahres als Versorgungsdienstjahre hat die zuständige Versorgungskasse mit dem Verweis auf die Bestandkraft meines Versorgungsbescheides abgeschmettert. Anders dagegen das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Bw. Dieses berichtigt noch jahrzehntealte Versorgungsbescheide. Und das, obwohl die Länder angeblich weniger Geld als der Bund haben. Dennoch sind sie wesentlich kulanter gegenüber ihren Untergebenen.

  • Ja nun, haben Sie die Nachzahlung der Versorgungsbezüge erhalten oder nicht? Fünftelregelung ist Zusammenballung von Einkünften über mehrere Jahre, Zeile 10 in der Lohnsteuerbescheinigung. Was heißt „… vorgeschlagen“. Dann hätten Sie ja auch noch nichts bekommen. Was wollen Sie dann erfassen?

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