GewinnErfassung: private Telefonnutzung

  • Mit meinem Finanzamt funktioniert die Telefonabrechnung folgendermaßen seit Jahren gut:
    Fixe Kosten und Gesprächsgebühren sind zu 100 % Betriebsausgaben. 20 % der Gesprächsgebühren sind private Entnahmen von Leistungen.
    Bis 2019 musste ich eine jährliche Umsatzsteuererklärung erstellen. Da konnte ich einfach bei "Betriebsausgaben | Telefon/Fax/Internet | TelNr" die "Davon Gesprächsgebühren" ablesen, manuell mit 20 % multiplizieren und bei "Betriebseinnahmen | Private Nutzung: Sonstiges" unter "Entnahme von Leistungen | Private Telefonnutzung" erfassen.
    Jetzt (ab 2020) muss ich eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen. Da funktioniert das Ablesen in "Davon Gesprächsgebühren" nur im ersten Quartal und bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung.
    Wo kann ich die Gesprächsgebühren für die anderen Quartale ablesen (noch nicht aktuell, aber vor dem 10. Juli)?

    Viele Dank für Antworten
    Kati

  • Hallo Kati,

    die Vorsteuer wird immer nur von tatsächlichen Rechnungen gezogen. Da könnten Sie entweder die Rechnungen erfassen oder im Bereich Umsatzsteuervoranmeldung bei der Vorsteuer aus anderen Rechnungen noch Beträge erfassen oder Sie warten eben bis zur Umsatzsteuererklärung.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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