Oder die Einführung der elektronischen Erfassung ist - wie auch bei der Umsatzsteuererklärung - länderspezifisch geregelt?
Bis einschließlich 2016 durften Unternehmer mit Betriebseinnahmen bis 17.500,00 € eine formlose Gewinnermittlung (EÜR) einreichen.
Ab 2017 ist diese Erleichterung bundesweit entfallen!
Nicht alle Finanzämter haben die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der EÜR bereits für das Jahr 2017 durchgesetzt.
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