• Hallo an alle,

    im Programm 2020 habe ich aus der Vorjahresversion nur die Stammdaten übernommen, "alte Beträge" können also nicht vorhanden sein.

    Gerade habe ich den VaSt-Abruf für mich und meine Frau durchgeführt: Beides Arbeitnehmer in Steuerklasse IV. Ich habe in 2019 für 20 Tage ALG I bezogen, fast genau ein 1% des gemeinsamen Jahreseinkommens.

    Sonst habe ich noch keine weiteren Eingaben im Programm gemacht.

    Bisher war ich der Meinung, dass bei Zusammenveranlagung in Steuerklasse IV keine Nachzahlung herauskommen kann: Das Programm zeigt mir aber jetzt eine Nachzahlung im mittleren dreistelligen Bereich an. Kann das wirklich an der Progressionssteigerung durch das ALG I liegen?

    Danke schon mal an alle Helfer!

  • ALG I, an für sich steuerfrei, zählt zu den Lohnersatzleistungen. Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt, was schon mal zu Nachzahlungen führen kann.
    ALG I kurz löschen, dann sehen Sie die Auswirkung unter Ergebnis.

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