Hallo,
nachdem ich in den letzten Jahren bei den anzusetzenden Unterhaltsleistungen für die Mutter des gemeinsamen, nichtehelichen Kindes (€ 9.000 p.a.) Ärger mit dem Finanzamt hatte, weil nach der Übertragung durch das ELSTER-Modul bei denen eine Null erschien, die Kosten regelmäßig nicht berücksichtigt wurden. Auf die Widersprüche hin wurde der Betrag manuell vom FA übernommen, allerdings mit dem Hinweis, dass man das für die Steuererklärung 2019 nicht mehr akzeptieren würde, da der Fehler nicht auf Seite des FA liege.
Letztes Jahr bekam ich von der Sachgebietsleiterin auf meinen Einspruch hin die Information, in der "Klappleiste zum Verwandtschaftsverhältnis die Option 'Vater oder Mutter eines nichtehelichen Kindes' auszuwählen. Damit sollte der Abzug der Aufwendungen bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen möglich sein."
Nun finde ich im Programm weder mit der Suchfunktion, noch unter der Rubrik Sonderausgaben oder Sonstige Kosten und Angaben etwas zu den "außergewöhnlichen Belastungen", schon gar nicht die ominöse Klappleiste, von der die Dame schrieb. Vielleicht kann mir jemand aus dem Forum weiterhelfen, ich würde mich sehr freuen.
Vielen Dank.