Verlustvortrag oder Steuererklärung??

  • Guten Tag,

    aufgrund meiner Ausbildungssituation letztes Jahr weiß ich nicht, ob ich für 2019 einen Verlustvortrag einreichen oder eine "normale" Steuererklärung abgeben soll.
    Im Januar 2019 war ich noch Auszubildender (Ausbildung Ende Januar abgeschlossen), im Februar war ich dann normaler Angestellter und ab März für den Rest des Jahres Student. Kann mir da jemand helfen?

    MfG Louis Körner

  • Vorweg zum Verständnis: Der Verlust bzw. der Verlustvortrag ist das Ergebnis einer normalen Steuererklärung, einen eigenständigen Verlustvortrag gibt es nicht.

    Sie haben sicher eine Jahressteuerbescheinigung des Arbeitgebers für den Februar, die Sie als erste eingeben.

    Wenn Sie in der ersten Ausbildung sind, können Sie die Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben absetzen. Diese sind jährlich auf 6.000 Euro begrenzt. Ein Verlustvortrag entsteht dadurch nicht.

    Bei der Fortbildung sind es Werbungskosten, aus denen sich ein Verlustvortrag entwickeln kann.

    Nutzen Sie die SSE; die führt Sie durch die Problematik..

    Staufer

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