Hallo allerseits,
Ich gehe gerade die Gewinnermittlung für 2019 durch. Im Bereich Einnahmen/Ausgaben -> Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt steht folgender Hilfstext:
Dementsprechend habe ich folgende Einträge in der Tabelle (Beträge beispielhaft):
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist der Eintrag in der letzten Zeile vom 17.01.2020 überflüssig und muss raus, weil es sich um eine Erstattung handelt. Es sollen ja nur alle Vorauszahlungen erfasst werden. Erstattungen nur wenn sie im Jahr 2019 erhalten worden sind. Also nur wenn ich 2020 (bis zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung?) eine Vorauszahlung für 2019 leiste, sollte sie dort auch stehen.
Habe ich das so richtig verstanden? Der letzte Eintrag kommt dann erst in meine Gewinnermittlung für 2020 rein.
Vielen Dank und Gruß
Ich gehe gerade die Gewinnermittlung für 2019 durch. Im Bereich Einnahmen/Ausgaben -> Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt steht folgender Hilfstext:
Bitte erfassen Sie hier alle Gewerbe-/Umsatzsteuerzahlungen bzw. -erstattungen, die Sie im Jahr 2019 gezahlt oder erhalten haben.
Außerdem sind hier alle Gewerbe-/Umsatzsteuervorauszahlungen zu erfassen.
Bitte geben Sie zu jeder Zahlung unbedingt ein Datum an, da Zahlungen die nicht in 2019 geflossen sind, nicht als Betriebsausgabe aber in der Gewerbe-/Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen sind.
Außerdem sind hier alle Gewerbe-/Umsatzsteuervorauszahlungen zu erfassen.
Bitte geben Sie zu jeder Zahlung unbedingt ein Datum an, da Zahlungen die nicht in 2019 geflossen sind, nicht als Betriebsausgabe aber in der Gewerbe-/Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen sind.
Datum | Bezeichnung | Für 2019 | Betrag |
17.01.2019 | Erstattung Ums.St DEZ.18 | -100,00 | |
14.02.2019 | Erstattung Ums.St JAN.19 | X | -50,00 |
16.04.2019 | Vorauszahlung Ums.St MRZ.19 | X | 200,00 |
17.01.2020 | Erstattung Ums.St DEZ.19 | X | -150,00 |
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist der Eintrag in der letzten Zeile vom 17.01.2020 überflüssig und muss raus, weil es sich um eine Erstattung handelt. Es sollen ja nur alle Vorauszahlungen erfasst werden. Erstattungen nur wenn sie im Jahr 2019 erhalten worden sind. Also nur wenn ich 2020 (bis zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung?) eine Vorauszahlung für 2019 leiste, sollte sie dort auch stehen.
Habe ich das so richtig verstanden? Der letzte Eintrag kommt dann erst in meine Gewinnermittlung für 2020 rein.
Vielen Dank und Gruß
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