Als in Deutschland ansässiger Freiberufler verkaufe ich Dienstleistungen an ein niederländisches Unternehmen. Ich unterliege der Ist-Besteuerung.
Die innergemeinschaftlichen Leistungen sind aber als Soll-Besteuerung einzutragen, damit diese mit dem richtigen Datum in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst werden.
Entsprechend habe ich unter "Angaben zur Umsatzsteuer" "Werden die Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert" (Soll-Besteuerung) angewählt.
Die inländischen Rechnungen gebe ich dann entsprechend Ist-Besteuerung unter Einnahmen ein, die ausländischen Rechnungen unter Forderungen, damit ich dort Leistungsdatum und Geldeingang unabhängig eingeben kann. Bei diesen Forderungen wähle ich "Lieferungen nach §13b UStG", "Übrige Lieferungen nach §13b UStG".
Gebe ich dann die unter Forderungen eingegebenen Beträge erneut unter Zusammenfassende Meldung ein (passend zum Leistungdatum) bekomme ich vom Prüfer die Warnung "Abweichung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen!".
Die Summe der Beträge unter Forderungen und Zusammenfassende Meldung stimmen aber überein.
Weswegen gibt es diese Warnmeldung, ist an meiner Eingabe etwa falsch?
Aus meiner Sicht sollte alles richtig sein und dürfte es keine Warnmeldung geben.
Leider werden die vom Programm herangezogenen Summen dabei nicht ausgegeben, das würde mir ggfls. verdeutlichen, wo das Problem liegt.