Zusammenfassende Meldung: Abweichung bei den innergemeinschaftlichen Leistungen

  • Als in Deutschland ansässiger Freiberufler verkaufe ich Dienstleistungen an ein niederländisches Unternehmen. Ich unterliege der Ist-Besteuerung.
    Die innergemeinschaftlichen Leistungen sind aber als Soll-Besteuerung einzutragen, damit diese mit dem richtigen Datum in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst werden.
    Entsprechend habe ich unter "Angaben zur Umsatzsteuer" "Werden die Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert" (Soll-Besteuerung) angewählt.

    Die inländischen Rechnungen gebe ich dann entsprechend Ist-Besteuerung unter Einnahmen ein, die ausländischen Rechnungen unter Forderungen, damit ich dort Leistungsdatum und Geldeingang unabhängig eingeben kann. Bei diesen Forderungen wähle ich "Lieferungen nach §13b UStG", "Übrige Lieferungen nach §13b UStG".

    Gebe ich dann die unter Forderungen eingegebenen Beträge erneut unter Zusammenfassende Meldung ein (passend zum Leistungdatum) bekomme ich vom Prüfer die Warnung "Abweichung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen!".
    Die Summe der Beträge unter Forderungen und Zusammenfassende Meldung stimmen aber überein.

    Weswegen gibt es diese Warnmeldung, ist an meiner Eingabe etwa falsch?

    Aus meiner Sicht sollte alles richtig sein und dürfte es keine Warnmeldung geben.
    Leider werden die vom Programm herangezogenen Summen dabei nicht ausgegeben, das würde mir ggfls. verdeutlichen, wo das Problem liegt.

  • Ich habe jetzt unter Forderungen die Rechnungen ans Ausland von "Lieferungen nach §13b UStG" gewechselt nach "Nicht steuerbare Leistungen nach §18b Satz 1 Nr. 2 UStG" was den Dienstleistungen, die ich erbringe, entspricht. Das führt dann auch zur Ausgabe der unter Forderungen gemachten Angaben unter Zeile 21 in der Umsatzsteuervoranmeldung.

    Trotzdem bekomme ich weiterhin die Warnung zur zusammenfassenden Meldung, obwohl dort die gleichen Beträge eingegeben sind.

    Gibt es ein Problem in diesem Teil der SteuerSparErklärung oder mache ich was falsch?

  • Hallo Martin Jung,

    ich beziehe mich auf die Gewinnermittlung 2019.
    In der Zusammenfassenden Meldung 2019 kann ich entsprechend nur dd.mm eingeben, die Daten beziehen sich dann bzgl. der Zusammenfassenden Meldung automatisch auf 2019.
    Bei den Forderungen gebe ich die gleichen Daten mit den gleichen Beträgen, diesmal als Leistungsdatum in dd.mm.yyyy ein. Dort also jeweils das gleiche Datum für 2019 mit dem identischen Netto-Betrag zur Zusammenfassenden Meldung.

    Unter Forderungen sehe ich dann unter dem Punkt UStG als 'Forderung in 2019 (netto)' die gleiche Summe wie in Zusammenfassende Meldung 2019 unter Summe.
    Entsprechend verstehe ich nicht, warum es eine Warnmeldung gibt.

    Viele Grüße

  • Hallo mdond,

    die Kontrollsummen sind also identisch mit Ihren Eingaben!? Könnten Sie uns einen Beispielfall mailen, der diese Meldung erzeugt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo Herr Jung,

    ich kann gerne eine Testdatei einer Gewinnermittlung schicken. An welche Mail-Adresse?
    Ich hatte es gerade per Nachricht hier im Forum an Sie versucht, bekomme da aber die Meldung, dass eine Datei mit dieser Endung nicht hochgeladen werden darf.

    Viele Grüße

  • Hallo mdond,

    Sie haben eine Forderung und keine Einnahme erfasst. Da kann ich aktuell nicht sagen, ob das ein Fehler ist.
    Die Anfrage liegt bei der Entwicklung zur Prüfung.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo Herr Jung,

    die Zusammenfassende Meldung bezieht sich auf das Datum der Leistung und nicht das Datum des Zahlungseingangs. Genauso verhält es sich mit der Angabe in der Umsatzsteuervoranmeldung/Umsatzsteuererklärung, auch diese beziehen sich auf das Datum der Leistung und nicht das Datum des Zahlungseingangs. Das Datum des Zahlungseingangs hingegen ist notwendig für die Einkommensteuererklärung.

    Entsprechend ist es notwendig unterschiedliche Daten für die Leistungserbringung und den Zahlungseingang eingeben zu können.
    Eine andere Möglichkeit dies einzugeben als über eine Forderung ist mir nicht bekannt.

    (Testweise habe ich die Forderung jetzt trotzdem auch mal als Einnahme angegeben, es führt aber zur gleichen Warnmeldung.)

    Eigentlich vermute ich, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung kein unüblicher Fall ist. Über eine Antwort, wie dies über die SteuerSparErklärung einzugeben ist, würde
    ich mich freuen.

    Viele Grüße

  • Eine Antwort wie dieser Fall einzugeben ist, wäre schön.
    So wie es jetzt ist, erweckt es auf mich den Eindruck, als wäre die SteuerSparErklärung für Selbständige nur verwendbar für Selbständige die ausschließlich für deutsche Kunden arbeiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so ist, schließlich gibt es die Möglichkeit der Zusammenfassenden Meldung ja.
    Die Hilfe erschließt die Vorgehensweise aber nicht, die Warnmeldung verwirrt.
    Wie soll dieser Fall korrekt in dem Programm eingegeben werden?

  • Hallo Herr Jung,

    es ist richtig, dass der Versand trotzdem möglich ist.
    Sinn eines Programms wie der SteuerSparErklärung ist es aber, einem eine über Elster hinausgehende Unterstützung zu bieten.
    Eben z.B. in Form einer Warnmeldung, wenn etwas nicht stimmt.

    Hier gibt es eine Warnmeldung.
    Meine Frage ist, was an der Eingabe falsch ist, da sie zu einer Warnmeldung führt.
    Ihre Antwort ist, dass Sie nicht wissen, ob die Warnmeldung berechtigt ist oder nicht und ich selbst schauen soll, ob ich der Meinung bin, dass das Ganze in Ordnung ist oder nicht.

    Irgendjemand hat doch diese Warnmeldung programmiert, sich dabei etwas gedacht bzw. eine bestimmte Regel umgesetzt.
    Wenn ich wüsste, warum diese Warnmeldung tatsächlich kommt (sie gibt ja leider nicht aus, welche Zahlen sie miteinander vergleicht), hätte ich etwas mehr Informationen, um den Schluss zu ziehen, ob die Warnmeldung stimmt oder meine Eingabe.

    Ich hoffe da immer noch auf eine Hilfestellung...
    Falls Sie weiteren Input in Form von Testfällen brauchen. Jederzeit. Gerne.

    Viele Grüße

  • Hallo Herr Jung,

    noch eine Ergänzung, ich habe ein bisschen experimentiert und bin dabei etwas weitergekommen:
    Wechselt man in den Zusammenfassenden Meldungen beim Meldezeitraum auf "jährlich" (was eigentlich für die Praxis fast nie vorkommen dürfte), dann werden die unter "Forderungen" eingegebenen Beträge richtig erfasst, d.h. der Warndialog entfällt.

    Verwendet man hingegen den Meldezeitraum "Monatlich", "Vierteljährlich" werden die unter Forderungen eingegebenen Beträge anscheinend nicht herangezogen, d.h. es gibt den Warndialog.
    Sieht für mich nach einem Bug aus...

    Viele Grüße

  • Hallo mdond,

    mein Beitrag vom 28.01.2020, 18:48

    Zitat

    Sie haben eine Forderung und keine Einnahme erfasst. Da kann ich aktuell nicht sagen, ob das ein Fehler ist.
    Die Anfrage liegt bei der Entwicklung zur Prüfung.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!