Berechnung des steuerlich wirksamen Höchstbetrages für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
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Um meine Frage möglichst zu vereinfachen nehmen wir einen Selbständigen, der freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Es gibt also keine Arbeitgeberbeiträge.
Im Steuerjahr 2020 können Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und/oder private Rürup-Rentenversicherung bis 25.046,00 € im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings wirken sich davon nur 90% also maximal 22.541,40 € steuermindernd aus.
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Frage:
Ist das so richtig?
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Bitte NICHT auf die „kleinen Einschränkungen“ eingehen, wie z.B.
- Man kann nicht mehr „Steuern sparen“ (erstattet bekommen) wie man gezahlt hat.
- Arbeitgeber-Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung
Vielen Dank für eure Antworten.
WMenzel
Herr Jung:
Siehe mein Email gesendet am 29.09.2019 um 07:23 Uhr, Ticketnummer "1909-2928 <- nochmals stark vereinfacht!
2018: 23.712,00 €, davon 86% = 20.392,32 €
2019: 24.305,00 €, davon 88% = 21.388,40 €