Hallo,
meine monatliche Handyrechnung (Betriebsausgabe bei der EÜR zu erfassen) wurde nicht im Dezember (ca. 20. des Monats wie üblich) sondern erst jetzt am 02.01.2020 abgebucht.
Fällt das unter die 10-Tage-Regel? (monatlich wiederkehrende Zahlung, die eigentlich in 2019 fällig gewesen wäre, müsste ja zum Wirtschaftsjahr 2019 gehören).
Wenn ja: Wie trage ich die ein? Wenn ich im Modul Gewinnermittlung 2019 für die Handyrechnung das Datum 02.01.2020 eintrage, bekomme ich eine Fehlermeldung.