Versteigerung der britischen Krebsforschung. Als Spende absetzbar? Oder nicht?

  • Hallo,

    ich habe im Februar bei einer Versteigerung des Cancer Research UK teilgenommen. Dabei habe ich ~ 220 € (190 £) für eine Sache bezahlt für die man normalerweise nur rund 30 Euro bezahlt. Das war mir bewusst und das ist auch ok so. Macht man ja gerne. Nun bereite ich gerade meine Steuererklärung für 2020 vor und sortiere meine Unterlagen. Kann ich das absetzen oder darf das direkt in den Reißwolf? Eine Rechnung darüber habe ich. Eine Zuwendungsbestätigung oder ähnliches nicht.

    Ich danke euch für eure Mühe!

    Viele Grüße

  • Die Organisation muss ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
    Ausnahme:

    Steuerbegünstigt gespendet werden kann auch an private Organisationen

    im EU-/EWR-Ausland

    (nicht der Schweiz), die bei Erzielung inländischer Einkünfte steuerbefreit wären. Damit dies vom Finanzamt überprüft werden kann, müssen Sie von einer ausländischen Körperschaft deren Satzung, Tätigkeitsbericht sowie Aufzeichnungen über die Vereinnahmung und Verwendung der Spenden vorlegen (FG Düsseldorf vom 14.1.2013, 11 K 2439/10, EFG 2013 S. 678; Az. der Revision X R 7/13). Bescheinigungen über Zuwendungen reichen als alleiniger Nachweis nicht aus (BMF-Schreiben vom 16.5.2011, BStBl. 2011 I S. 559). Fehlen beispielsweise in der Satzung dem

    § 55 AO

    entsprechende Regelungen zur Selbstlosigkeit, ist ein Spendenabzug nicht möglich (BFH-Urteil vom 17.9.2013, I R 16/12, DStR 2014 S. 517

    [BFH 21.01.2014 - IX R 9/13]

    ).

  • Hey Adi, danke für diese Info. Das ist ja interessant. Ich dachte immer durch die EU darf so etwas nicht mehr national eingeschränkt sein. Wieder etwas gelernt, danke! Dann lebe ich einfach mit dem Gefühl weiter Gutes getan zu haben. ;)

    Schönen Tag noch weiterhin und danke auch an das Forum. Ihr seid ein echter Mehrwert!


    P.S.: Das Forum hat auf Win10/Opera 65.0.3467.48 einen Codierungsfehler im Zeichensatz. Die Umlaute verhagelts.

  • Wieso glauben Sie ihre Spende sei national eingeschränkt? Wer hat das behauptet? In #2 wurden ihnen doch die Ausnahmekriterien erläutert. Die übrigens beinahe weltweit gelten. Satzung, Tätigkeitsbericht usw. können als vorzulegende Bescheinigung gelten. Nun ist ihre Spende für die „Cancer Research UK“ an keine so unbekannte Wohltätigkeitsorganisation geflossen. Sie veröffentlicht übrigens ihre Rechenschaftsberichte auf ihren Internetseiten, wo sie sie als PDF-Downloads herunterladen können. Versuchen Sie doch erst einmal das, bevor sie von ihrem Glauben an das Gefühl Gutes getan zu haben abfallen. Ihre Vermutung, dass Direktspenden ins Ausland steuerlich im Inland nicht anerkannt werden soll, gegen EU-Recht verstoßen, finden Sie im EuGH, Urteil vom 27.1.2009, C – 318/07, BStBl. 2010 II S. 440. Normalerweise ziehe ich es vor, auf Beiträge des Verlages, bzw. mit ihm verbundene Unternehmen hinzuweisen. Aber die Beiträge, die ich in den gelben Ordnern in den Steuertipps gefunden habe, erscheinen mir bereits veraltet. Der Beitrag aus der Gruppe 6 [40] stammt noch aus dem Jahre 2011. Orientieren Sie sich einstweilen mal an diesen Hinweisen:

    https://www.steuerberater-haffner.de/wissenswertes/…uslandsspenden/

  • [USER="7571"]Kla.bauter[/USER]
    Warum wollen Sie sich von vornherein beschränken? Reichen Sie dem Finanzamt die Spende ein und erläutern Sie dazu ausführlich und offen den Status der Begünstigten. Dann wird das FA schon entscheiden.

    Staufer

  • Ist nicht Voraussetzung eine nach amtlichen Vordruck erstellte Spendenbescheinigung , oder gilt das hier nicht? Er hat ja nur eine Rechnung vermutlich bar bezahlt

  • Kurze Info: Ich habe das damals mit angegeben, die Quittungen mit eingereicht und einen Text fürs Finanzamt geschrieben. Es ging ohne Rückfrage durch.

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