Vast Abruf für Ehepartner

  • Hallo zusammen,

    ich verzweifle gerade an der VaST Konfiguration. Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal die Steuererklärung selbst für mich und meinen Mann. Ich habe uns dafür bei Elster angemeldet und die entsprechenden Zertifikate und Abrufcodes eingerichtet. Nun ist es so:
    Wenn ich im Programm die Daten für meinen Mann abrufen will, kann ich das Passwort eingeben, erhalte aber die Daten von mir. Wenn ich nun meine Daten abrufen will und gebe das Passwort ein, bekomme ich folgende Meldung:

    Zitat

    Fehler bei der Anfrage an den ELSTER-Server.
    Ihr Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf für eine dritte Person ist entweder noch nicht gestellt oder nicht genehmigt worden. (Code: 080070313)


    Wenn ich dann bei Elster versuche, eine neue berechtigung für meinen Mann zu beantragen, kommt die Meldung

    Zitat

    "Die Antragsprüfung ist fehlgeschlagen. Es besteht bereits eine Berechtigung mit der gleichen Gültigkeitsdauer."


    Ich verstehe das nicht (und google macht mich da gerade auch nicht schlauer) - Ich habe doch die Berechtigung für den Datenabruf für uns beide gestellt? Und warum kommen meine Daten wenn ich die für meinen Mann abrufen will, ich kann meine eigenen aber nicht abrufen?

    Lt Elster-Forum sollte das so funktionieren:

    Zitat


    Es gibt für ein Konto nur einen Abrufcode mit dem Format: XXXXX-XXXXX Damit können nach der einmaligen Freischaltung über den Freischaltcode auch die Belege des Ehegatten abgeholt werden.

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

  • Vielen Dank für die Antwort!
    Ja, ich habe aktuell nur ein Elster Konto. Dort kann ich auch nur die Belege abrufen, die auf meinen Namen laufen. Wenn ich dort die Steuer-ID von meinem Mann eingebe und meinen Abrufcode, bekomme ich wieder nur meine Belege angezeigt. Vermutlich brauche ich also einen zweiten Abrufcode für die Steuer-ID von meinem Mann?
    Die Berechtigung dafür habe ich allerdings schon lang beantragt. Wenn ich versuche den Belegabruf für ihn nochmal einzurichten, bekomme ich von Elster nur die Meldung

    Zitat

    Die Antragsprüfung ist fehlgeschlagen. Es besteht bereits ein offener Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf für diesen Dateninhaber.

  • Für wen haben Sie die Berechtigung zum Abruf der Daten des Ehemannes beantragt? Für die Akademische oder für Sie? Die Freischaltung erfolgt auf jeden Fall immer in Ihrem Elsterkonto wenn diese für andere Personen erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Ich habe mein VaST Problem gelöst :)

    Die Konfiguration in Elster war schonmal ein guter Tipp. Für alle die dieses Problem auch hatten, hier ist was ich falsch gemacht hatte:
    - Steuernummern in der SteuerSparErklärung vertauscht (Ja ich weiß, das war dämlich :P). Achtet darauf, dass beim jeweiligen Ehepartner die richtige Nummer hinterlegt ist
    - Es wird nur EIN Abrufcode für die Daten beider Ehepartner benötigt und ein Elster-Konto auf einen von beiden ist auch ausreichend
    - Im Elster finden sich die Berechtigungen zum Belegabruf unter Formulare & Leistungen >>Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) >> Sie befinden sich hier:Berechtigungen verwalten. Dort muss die Berechtigung für den Ehepartner unter "Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen" stehen. Wurde sie beantragt, steht dort aber noch nicht, findet sie sich wahrscheinlich unter "Offene Anträge". Dort muss die Berechtigung nochmal bestätigt werden, mit dem Code den man per Post erhalten hat.
    - Dann funktioniert auch der Belegabruf für den Ehepartner und es erscheinen die richtigen Daten. In der SteuerSparErklärung funktioniert es dann auch.
    - Falls ihr nicht Ehemann, sondern Ehefrau seid, müsst ihr in der Konfiguration der SteuerSparErklärung (ELSTER-Konfiguration) beim "Steuerpflichtigen" eintragen "Versandart des Ehe/Lebenspartners verwenden" und dann beim Ehe/Lebenspartner darunter "Eigene ELSTER-Versandart". Dann müsst ihr dort die Zertifikatsdatei auswählen.

  • Hallo, ich hänge mich hier mal dran. Mein Problem passt zu 100% unter die Überschrift, auch wenn es im Detail etwas anders aussieht.

    Nachdem ich meine Selbständigkeit aufgegeben habe, will ich nun zum ersten Mal wieder die Steuererklärung für meine Frau und mich selbst machen, was nun dann wohl über ELSTER geschehen muss. Ich habe seit langem ein ELSTER-Konto für mich (d.h. meine IdNr.). Innerhalb dieses Kontos habe ich die Berechtigung zum Abruf der Steuerdaten meiner Frau (ihre IdNr.) beantragt und daraufhin ein Schreiben vom FA Göppingen erhalten mit einem Freischaltcode. Außerdem habe ich einen Abrufcode. Damit ist es mir gelungen, aus ELSTER heraus sowohl meine eigenen VASt-Daten als auch die für meine Frau abzurufen und auszudrucken. Von daher behaupte ich mal, ELSTER-seitig ist alles korrekt konfiguriert um über meinen ELSTER-Zugang die Daten sowohl für mich als auch für meine Frau abzurufen.

    Daraufhin habe ich in Steuertipps die VASt (Variante "Akademische Arbeitsgemeinschaft") aktiviert. Es gelang mir, den Abrufservice für mich selbst freizuschalten, nicht aber für meine Frau. Obwohl ich den Freischaltcode, den das FA an meine Frau geschickt hatte, wiederholt korrekt eingab, kam immer die Fehlermeldung, dass entweder der Freischaltcode falsch sei oder meine Frau ein eigenes ELSTER-Konto hätte und die Freigabe dort erfolgen müsse. Was aber nicht stimmt, sie hat kein ELSTER-Konto. Nach einigen Stunden verzweifelten Rumprobierens kam die Fehlermeldung: Freischaltcode 5x falsch eingegeben => neu beantragen. Bei nochmaligem Versuch dann: "Die Beantragung einer Berechtigung und deren Widerruf wurden in letzter Zeit wiederholt zu oft durchgeführt." In ELSTER kann ich (zum Glück) die Daten meiner Frau mit dem alten Freischaltcode immer noch abrufen.

    Was mache ich falsch ?

  • Da Sie bereits alles in Elster eingerichtet hatten, hätten Sie einfach die Variante Elster wählen müssen und Sie hätten Ihre Daten abrufen können.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Der vorige Beitrag ist von mir - hatte mich eigentlich korrekt und dauerhaft angemeldet. Weiß auch nicht wieso ich da plötzlich nur noch als "Gast" erscheine. Wahrscheinlich galoppierender Elster-Wahnsinn.

    Hier noch eine Ergänzung: In ELSTER finden sich unter "Berechtigungen verwalten" korrekterweise zwei Einträge als "genehmigte Berechtigungen":

    • von anderen Personen erhaltene Berechtigungen: Name und IdNr meiner Frau
    • anderen erteilte Berechtigungen: Wolters Kluwer Germany Holding GmbH
  • Zitat von Martin Jung

    Da Sie bereits alles in Elster eingerichtet hatten, hätten Sie einfach die Variante Elster wählen müssen und Sie hätten Ihre Daten abrufen können.

    OK, nun also die VASt-Konfiguration auf Variante "ELSTER" umgestellt und siehe da, plötzlich geht's.

    Vielen Dank!

  • Zitat

    Aber die AAV hat keine Berechtigung, von Ihnen Daten abzuholen.


    Hat sie aber trotzdem getan. Hilfe, Datenklau !!! :)

    Im Ernst - der Steuerfall enthält jetzt die Renteneinkünfte auch von meiner Frau, auf den ersten Blick halbwegs vollständig.

  • Hier die Grundregeln für die Elster-VaSt in Steuer-Spar-Erklärung (SSE), so wie sie für mich funktionierten:
    - Bei Elster muss man für die VaSt grundsätzlich einen Account mit ID-Nummer haben. Wenn man nur einen mit Steuernummer registriert hat, kann man die ID nicht nachtragen, sondern muss einen neuen Zugang beantragen und auf Post warten. Dafür braucht man den alten Zugang nicht zwingend zu löschen. Für den neuen Account gibt es eine neue Zertifikatsdatei (.pfx)
    - Der Ehepartner lässt sich über "Formulare & Leistungen" - "Bescheinigungen verwalten" - "Bescheinigungen anderer Personen" hinzufügen. Dann auf Post mit Freischaltcode warten. Diesen bei Elster eingeben und mindestens einen Tag warten, bis der Abruf aktiviert ist. Anschließend lassen sich die Dokumente in Elster bei Bedarf als html / pdf / zip herunterladen.
    - In SSE konnte ich die VaSt-Dokumente für mich und meine Frau in zwei Schritten abrufen: Erst meine ID eingeben und VaSt abrufen, dann die ID meiner Frau eintragen und erneut abrufen. Der Abrufcode blieb dabei derselbe. Klarstellung: Sie geben die notwendige ID für Mann und Frau ein und rufen dann für Mann und Frau die Daten über die zugehörigen Schaltflächen ab. (JM)

    - Vorsicht dann bei der Zuordnung: Man muss aufpassen, wenn Bescheinigungen für mehrere Lohnsteuererklärungen / Kinder etc zusammenkommen.Voreingestellt ist, dass gar gar nichts übernommen wird.

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