Konsolidierte Umsatzsteuererklärung

  • Hallo,

    ich müsste für 2018 erstmalig eine konsolidierte Umsatzsteuererklärung für zwei Unternehmen (Kleinbetrieb und PV-Anlage) erstellen. Mir ist klar, dass ich zwei getrennte Gewinnermittlungen (EÜR) und eine (konsolidierte) Umsatzsteuererklärung erstellen muss.
    Mir ist allerdings nicht ganz klar, wo die Angaben zur Umsatzsteuer gemacht werden müssen.
    Lasse ich den Bereich Umsatzsteuervoranmeldung in den Gewinnermittlungen leer und gebe die Werte für beide Unternehmen in der konsolidierten Umsatzsteuererklärung an, oder muss ich die Umsatzsteuer für beide Unternehmen getrennt bei der Gewinnermittlung angeben?

    thx

    Ryan

  • OSie importieren beide Gewinnerfassungen bzw. Gewinnermittlungen in die "Konsolidierte Umsatzsteuer".

    Aus dem Begriff "Konsolidierte Umsatzsteuer" erkennen Sie schon, dass Sie mit diesem Modul sowohl eine Konsolidierte Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr als auch Konsolidierte Voranmeldungen für das laufende Jahr abgeben können.

    Das Modul "Konsolidierte Umsatzsteuer" fasst die beiden Gewinnermittlungen/-erfassungen zusammen; in den Anlagen zur "Konsolidierten Umsatzsteuer" finden Sie ihren Betrieb und die PV Anlage wieder. Sie importieren dazu beide Gewinnerfassungen bzw. Gewinnermittlungen in die "Konsolidierte Umsatzsteuer".

    Umsatzsteuererklärungen und -voranmeldungen also immer aus dem Modul "Konsolidierte Umsatzsteuer".

    Jeweils zuerst die Gewinnerfassungen/ - ermittlungen vollständig abschließen - gilt für Voranmeldungen (hier den Vorauszahlungszeitraum vollständig erfassen), als auch für Jahreserklärungen - dann erst in die Konsolidierte Umsatzsteuer importieren oder dort aktualisieren (der Stand wird sogar im Modul abgezeigt "aktuell/veraltet").

    Im Grunde geben Sie in der „Konsolidierten Umsatzsteuer“ nichts ursprünglich an Zahlen ein, die werden ja importiert.

    Staufer

  • Danke für die Antwort.
    Die Umsatzsteuervoranmeldungen mache ich direkt über ELSTER.
    Bei der ersten Gewinnermittlung bin ich bei dem Punkt "Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerermittlung" angekommen. Müssen ich Daten erfassen? Falls ja lasse ich dann den Bereich zur Erfassung der Umsatzsteuer in der zweiten Gewinnermittlung leer? Es macht ja keinen Sinn die Daten zweimal einzutragen. Oder lasse ich die Umsatzsteuerwerte bei beiden Gewinnerfassungen wehg und gebe diese erst bei der konsolidierten Umsatzsteuererklärung ein?

    thx

    Ryan

  • Meine Ausführungen gelten für die SteuerSparErklärung. Unter diesem Rubrum haben Sie auch gepostet. Also war die Mühe der umfassenden Erklärung umsonst.

    In der SteuerSparErklärung brauchen Sie die Daten nicht zweimal eintragen. Wie das bei Elster direkt geht, müssen Sie leider dort erfragen.

    Staufer

  • Bevor wir uns falsch verstehen: Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen mache ich mit ELSTER. Die jährliche Umsatzsteuererklärung sowie die Gewinnermittlungen möchte ich mit der Steuersparerklärung machen. Darauf Bezog sich meine Frage.

    Ryan

  • @ Ryan

    Wenn Sie fortlaufend Ihre Daten in den Gewinnerfassungen erfassen, importieren Sie jeden Monat beide aktuellen Gewinnerfassungen in die Konsolidierte Umsatzsteuer und geben die jeweilige Voranmeldung aus dieser heraus ab.

    Es wird also immer eine (!) Voranmeldung abgegeben.

    Es ist unnötig, die Daten parallel bzw. mehrfach zu erfassen.

    Staufer

  • Danke für die Antworten. Ich bin in diesem Jahr für ca. 6 Monate im Ausland und habe dort nur die Möglichkeit über ein Netbook und ELSTER die monatlichen Voranmeldungen zu machen. Die Steuersparerklärung für Selbständige habe ich auch erst seit ein paar Tagen.
    Im nächsten Jahr will und kann ich dann alles mit der Steuersparerklärung machen.

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