Riester als Pensionär

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe seit 2008 einen Riestervertrag.
    Seit 2017 bin ich als Pensionär nicht mehr zulagenberechtigt.

    Ich zahle jeden Monat "freiwillig" in den Riester Vertrag.

    Wo kann ich diese freiwilligen Einzahlungen bei der Einkommensteuer geltend machen ?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Bessyokt

  • Sehr geehrter Herr Staufer,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Leider kann ich damit aber nichts anfangen. Den Dialog in der SSE habe ich schon zuvor gefunden.
    Wie gesagt, bin ich ab diesem Jahr nicht mehr Zulagenberechtigt für die Riester-Rente.

    Wäre es eine Möglichkeit, die tatsächlich gezahlten Beiträge künftig als kapitalbildende Rentenversicherung einzutragen?

  • Die Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als solche von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich um einen Altvertrag handelt, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Sie werden allerdings nur dann berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner) bzw. 2.800 Euro (Selbständige) noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

  • Zitat von Bessyokt;26290

    ich habe seit 2008 einen Riestervertrag.
    Seit 2017 bin ich als Pensionär nicht mehr zulagenberechtigt.

    Ich zahle jeden Monat "freiwillig" in den Riester Vertrag.

    Warum machst Du das?
    ab dem Folgejahr der Pensionierung bekommst die keine Zulagen und keine steuerliche Förderung mehr und zusätzlich bringst Du Dich möglicherweise um das Privileg einer Kleinbetragsrente.

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