Vermietung Ferienwohnung

  • Seit Ende 2018 vermiete ich einen Teil meines Hauses als Ferienwohnung.
    Vorher habe ich renoviert und den Garten umgestaltet.
    1. Bisher habe ich Kaminkehrer und andere Handwerkerrechnungen bei den Allgemeinen Kosten angegeben, und dabei nur die Arbeitskosten, ohne Material. Soll ich diese Kosten dort nicht mehr aufführen, sondern nur bei
    2. bei Vermietung & Verpachtung? Damit die Handwerkerrechnungen anteilig auf die Ferienwohnung gehen?
    3. Ich habe einige Einrichtungsgegenstände für die Ferienwohnung angeschafft und Material für die zum Teil selbst durchgeführte Renovierung. Kann ich das als Werbungskosten anteilig auf die Ferienwhg. abrechnen?
    Vielen Dank, Gruß, Uli Helfferich

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