Hallo,
mein Finanzamt hat von mir die genaue Aufstellung der Abschreibungsbeträge für die EKSt verlangt. Diese habe ich aus der Steuersparerklärung 2019 mit der ich die Erklärung erstellt habe kopiert und an das FA geschickt. Für ein Laptop hat die Steuersparerklärung die Abschreibung folgendermaßen berechnet:
Kaufdatum: 04.10.2016
Kaufpreis: 1.522,99
Nutzungsdauer: 36 Monate
Es handelt sich um einen Computer oder Zubehör.
Der steuerlich abzugsfähige Anteil beträgt: 75%
Berechnung der Werbungskosten:
Restwert am 1.1.2018 (einschließlich
etwaiger nachträglicher Herstellungskosten
aus Vorjahren): 1.149,08
Restnutzungsdauer am 1.1.2018: 21 Monate
Jahres-AfA (12/21 von 1.149,08 €) 656,62
Steuerlich abzugsfähige Werbungskosten (75% von 656,62 €) 492,47
darauf antwortet das Finanzamt:
Die Abschreibungsbeträge der Arbeitsmittel wurde leider nicht korrekt ermittelt.
Sie berechnen sich wie folgt:
Notebook 1.522,99 Euro / 3 Jahre = 508 Euro/JahrX 75 % berufliche Nutzung = 380 Euro
Wer hat nun Recht? Die Erläuterung des Finanzamtes kann ich nachvollziehen, die der Steuersparerklärung nicht? Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, das hier ein Programmfehler vorliegt.